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Förderprogramm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz
8d left

Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)

Freistaat Sachsen (Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt) · Saxony

Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben (Projektförderung) im Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (WOS). Der Eigenanteil beträgt mindestens 5,00 %; eine Verwaltungs- und Sachausgabenpauschale von 5,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist möglich; Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen nach Anlage B zum TV-L zuwendungsfähig. Maximale Zuwendung je Fördersäule: A) Landesweite Fachnetzwerke max. 150.000,00 EUR pro Jahr und Projekt; B) Regionale Netzwerke max. 120.000,00 EUR pro Jahr und Landkreis/Kreisfreier Stadt; C) Projekte zur Demokratieförderung max. 140.000,00 EUR pro Jahr (bei nachweislich flächendeckenden Projekten mehr möglich); D) Kleinprojekte max. 10.000,00 EUR; E) Bildungsfahrten pauschal je Teilnehmer und Tag (25/20/30 EUR, 10 EUR für Vor-/Nachbereitung); F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse bis zu 90,00 % (in begründeten Ausnahmefällen bis 100,00 % bei ausschließlich staatlichem Interesse).

Community DevelopmentEducation
€150kcovers 100%
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Richtlinie Heilberufe (Teile A und B)
8d left

RL Heilberufe (Teile A und B) — Fachärztliche Weiterbildung und Koordinierungsverbünde

Freistaat Sachsen (Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt) · Saxony

Zuschuss der SAB (RL Heilberufe, Teile A und B) für fachärztliche Weiterbildungen sowie für eine landesweite Koordinierungsstelle bzw. regionale Organisationen im Verbund zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung in Sachsen. Zuschüsse zwischen 50 % und 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Teil A (Weiterbildung): Festbetragsfinanzierung auf Grundlage einer Personalausgabenpauschale des Weiterzubildenden von bis zu 4.000 EUR bzw. bis zu 2.700 EUR pro Monat (Vollzeit, 40 Wochenstunden; anteilig bei Teilzeit oder Teilmonaten); Eigenmittelanteil mindestens 30 % bzw. 50 % je nach Fördergegenstand. Teil B (Koordinierung): Personal- und Sachausgabenpauschale einer Fachkraft von 3.900 EUR bzw. 1.500 EUR pro Monat (Vollzeit), Sachausgaben 15 % der Personalpauschale, Eigenmittel mindestens 10 %; zusätzlich Öffentlichkeitsarbeit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60.000 EUR je Zuwendungsempfänger innerhalb von 36 Monaten.

EducationEmployment & LabourHealth
€60kcovers 50–90%
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Fachförderrichtlinie Kultur der Stadt Leipzig
8d left

Kulturförderung Leipzig — Projektförderung (Fachförderrichtlinie Kultur)

Stadt Leipzig · Leipzig

Förderung kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft in Leipzig im Rahmen der Daseinsvorsorge (Fachförderrichtlinie Kultur). Förderarten: institutionelle Förderung und Projektförderung. Projektförderungen erfolgen auf der Grundlage der für die Umsetzung notwendigen Kosten (Kosten- und Finanzierungsplan) als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung. Die abgerufene Fördermittelfinder-Seite nennt keinen Fördersatz und keinen Förderhöchstbetrag.

Arts & Culture
Amount TBD
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Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
8d left

Mittelstandsförderprogramm — Maßnahme: Prämie für innovative Gründer

Stadt Leipzig · Leipzig

Maßnahme des Mittelstandsförderprogramms der Stadt Leipzig für Gründungen mit einer eigenen, innovativen Geschäftsidee — technologieorientiert, ausgefallen oder als besonderer Zusammenschluss kleiner Unternehmen. Die Förderung wird als „Prämie“ mit eigenem Antragsformular gewährt; die konkrete Prämienhöhe ist im vorliegenden Material (Programmseite und Fachförderrichtlinie) nicht angegeben, da der maßnahmenspezifische Steckbrief nicht mitgeliefert wurde. Anträge sind — anders als bei mehreren anderen Maßnahmen des Programms, deren Mittel für 2026 ausgeschöpft sind — auch für 2026 weiterhin möglich.

Business & Commerce
€4k
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zur Lärmminderung in der Stadt Leipzig (Schallschutzförderrichtlinie)

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig bezuschusst passive Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden an lärmbelasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der LVB — Schalldämmung von Fenstern und Türen, schallgedämmte Rollladenkästen und Lüfter. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) von maximal 75 Prozent der anerkannten Aufwendungen, insgesamt höchstens 5.000 Euro je Wohneinheit.

EnvironmentHousing
€5kcovers 75%
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie zur Förderung der grün-blauen Infrastruktur

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung und Entwicklung der grünen und blauen Infrastruktur — Park- und Grünanlagen, städtischer Baumbestand, Stadtwald, Biotope, Spiel- und Naturerfahrungsräume, Friedhöfe und Gewässer. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; Eigenbeteiligung mindestens 10 Prozent.

Community DevelopmentEnvironment
Amount TBDcovers 90%
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie zur Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert Maßnahmen im internationalen Kontext, die auf Gegenseitigkeit beruhen — Austausch- und Partnerschaftsprojekte in Sozialem, Kultur, Sport, Jugend und Bildung, entwicklungspolitische Bildungsarbeit sowie die Repräsentation der Stadt. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt.

Community Development
Amount TBD
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie Verkehrssicherheit

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert Maßnahmen und Projekte, die durch Verkehrserziehung und -aufklärung die Verkehrssicherheit und partnerschaftliches Verkehrsverhalten aller Altersgruppen stärken. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, vorrangig als Festbetrags-, nachrangig als Anteils- oder Fehlbetragsfinanzierung; Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt.

EducationTransport
Amount TBD
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert ökologische Projekte zur Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Boden, Luft und Wasser, zum Klimaschutz und zum Schutz von Pflanzen und Tieren im Stadtgebiet. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, vorrangig als Festbetrags-, nachrangig als Anteilsfinanzierung; Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt.

Environment
Amount TBD
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie über die Vergabe von Zuwendungen an Bürger- und Heimatvereine

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert Bürger- und Heimatvereine bei Vorhaben zur Bürgerbeteiligung, zum stadtteilbezogenen Bürgerengagement, zur Vernetzung von Akteuren, bei Stadtteilzeitungen und in der Heimatpflege. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenbeteiligung mindestens 10 Prozent.

Community Development
Amount TBD
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Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig
8d left

Förderung Tourismus für Projekte ab 2027 (Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung)

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert ab dem Förderjahr 2027 über die Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung Projekte zum Ausbau des touristischen Angebots — die Maßnahmen 'Veranstaltungen' sowie 'touristische Infrastruktur und touristische Angebote'. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung: maximal 50 Prozent (Veranstaltungen) bzw. 30–80 Prozent (Infrastruktur) der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 300.000 Euro je Kalenderjahr.

Business & CommerceRegional Development
€300kcovers 30–80%
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie Sport

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert über die Fachförderrichtlinie Sport Maßnahmen und Projekte des Kinder- und Jugendsports, der ehrenamtlichen Sportarbeit, des Freizeit- und Breitensports, des Nachwuchsleistungssports, inklusiver Sportangebote, von Sportgroßveranstaltungen und der investiven Sportförderung. Die Regelungen zu Fördersätzen und Höchstbeträgen unterscheiden sich je Fördergegenstand und stehen nur in der nicht mitgeladenen Fachförderrichtlinie Sport.

Community DevelopmentEducation
Amount TBD
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie Migration und Integration

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert Vorhaben zur Integration von Migrantinnen und Migranten und ihrer gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabe, zur Akzeptanzförderung für Vielfalt sowie zur Prävention von Diskriminierung. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenanteil mindestens 10 Prozent.

Community DevelopmentSocial Services
Amount TBD
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Fachförderrichtlinie Kultur der Stadt Leipzig
8d left

Kulturförderung Leipzig — Investive Projektförderung (Fachförderrichtlinie Kultur)

Stadt Leipzig · Leipzig

Förderung im investiven Bereich nach der Fachförderrichtlinie Kultur der Stadt Leipzig. Zuwendungen im investiven Bereich werden juristischen Personen als Projektförderung gewährt und dienen der Bezuschussung einzelner, abgegrenzter Maßnahmen, die sich auf den Erwerb, die Herstellung oder die Erweiterung eines Vermögensgegenstandes beziehen (auch investive Maßnahmen außerhalb von Baumaßnahmen). Sie erfolgt als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung. Die Richtlinie nennt keine betrags- oder quotenbezogene Förderhöhe je Projekt.

Arts & Culture
Amount TBD
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie Kultur

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert öffentlich zugängliche kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft (Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Soziokultur, Stadtteilkultur, kulturelle Bildung u. a.). Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Antrag wird nicht genannt.

Arts & Culture
Amount TBD
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie Garten und Kleingartenwesen

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert Vereine und Verbände des Garten- und Kleingartenwesens bei der Öffnung und Aufwertung von Gemeinschaftsflächen, der Stärkung der ökologischen Funktion der Anlagen, dem Vereinsleben und der Sicherheit. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; Eigenanteil mindestens 10 Prozent.

Community DevelopmentEnvironment
Amount TBDcovers 90%
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie des Sozialamtes

Stadt Leipzig · Leipzig

Das Sozialamt der Stadt Leipzig fördert Projekte und Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe, der Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten, der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und der offenen Seniorenarbeit. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils-, Fehlbedarfs- oder (im Einzelfall) Vollfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenanteil mindestens 10 Prozent.

Social Services
Amount TBD
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig bezuschusst Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme steckerfertiger Photovoltaik-Kleinanlagen (Stecker-Solar-Geräte) für Leipzig-Pass-Inhaber. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) von pauschal 500 Euro je Stecker-Solar-Gerät; liegen die Gesamtkosten darunter, beträgt sie 100 Prozent der Kosten.

Climate ActionEnergy
€500
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Grant
8d left

Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann

Stadt Leipzig · Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert Projekte, Initiativen und Publikationen, die Benachteiligungen von Frauen abbauen und die Teilhabe von Frauen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben stärken, auch als Kofinanzierung zu Landesmitteln. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenanteil mindestens 10 Prozent.

Community DevelopmentSocial Services
Amount TBD
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HORIZON-CL2-2026-02
21d left

Co-funded European Partnership for Social Transformations and Resilience

European Commission · Europe

A Horizon Europe Programme Cofund Action (Cluster 2) setting up a co-funded European Partnership for Social Transformations and Resilience. It provides a multi-annual research and innovation programme in the social sciences and humanities on megatrends such as climate change, biodiversity loss, digitalisation, demographic change and shocks, increasing research investment in social protection and essential services, the future of work, education and skills, and a fair transition to climate neutrality. One grant of EUR 60 million is expected; the single-stage call is open with a deadline of 13 October 2026.

Community DevelopmentHumanitiesSocial Services
€60M
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