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Grants›Kulturstiftung des Freistaates Sachsen — Projektförderung
Grant159 days until deadline

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen — Projektförderung

by Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
administered by Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Summary

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert im Rahmen der Projektförderung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen von herausragender Qualität und mit deutlichem inhaltlichem Profil. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden; unabhängige Fachbeiräte entscheiden. Die Förderung beträgt in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben (bis 80 Prozent für Nachwuchsförderung, Dokumentar-/Kurzfilme und soziokulturelle Modellprojekte; bis 90 Prozent für Kompositionsaufträge und Einzelkünstlerprojekte in Bildender Kunst und Literatur; in der Industriekultur ggf. mehr als 50 Prozent). Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben. Das jährliche Fördervolumen liegt bei rund 3,6 Millionen Euro.

Can you apply?

Who
Einzelkünstlerinnen und -künstler sowie Träger in Sachsen, die überregional, landesweit oder international wirksame Kunst- und Kulturprojekte von herausragender Qualität in einer der Sparten der Kulturstiftung umsetzen.
Money
Up to €3.6M
covers 50–90% of eligible costs — you fund 10–50%
When
1 Mar 2027
159 days remaining
Effort
Medium
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Überregional/landesweit/international wirksames Kunst- oder Kulturprojekt herausragender Qualität, einer Sparte zugeordnet
  • •Förderung in der Regel maximal 50 % der Gesamtausgaben (bis 80 % Nachwuchs/Doku-/Kurzfilm/soziokulturelle Modellprojekte; bis 90 % Kompositionsaufträge und Einzelkünstler Bildende Kunst/Literatur)
  • •Eigenanteil mindestens 5 % der Gesamtausgaben
  • •Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen
  • •Antrag zur Frist 1. September (Vorjahr) bzw. 1. März
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO, Individual, Other
Co-funding rate
5%

What the money covers

Überregional, landesweit oder international wirksame Kunst- und Kulturprojekte herausragender Qualität mit eigenständigem Profil, einer Sparte zugeordnet. Spartenspezifische Beispiele u. a.: zeitgenössisches Kunstschaffen, Ausstellungen und Wettbewerbe (Bildende Kunst); Festivals, Neuinszenierungen/Choreografien mit mindestens drei Aufführungen in Sachsen (Darstellende Kunst/Musik); Kompositionsaufträge mit Uraufführung in Sachsen; Dokumentar- und Kurzfilme, Drehbuch-/Konzeptentwicklung (Film); Literaturtage, Schreibwerkstätten, Erstveröffentlichungen (Literatur); soziokulturelle Projekte und Kurse; Vorhaben der Industriekultur; spartenübergreifende/intermediale Projekte.

About this grant

Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen — größter Förderbereich der Stiftung. Förderhöhe in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben; bis 80 Prozent für Projekte, die vorrangig der Förderung des künstlerischen Nachwuchses dienen, sowie für die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen und für soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter; bis 90 Prozent für Kompositionsaufträge und Projekte von Einzelkünstlern in Bildender Kunst und Literatur; in der Sparte Industriekultur ggf. mehr als 50 Prozent. Eigenanteil mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben. Antragsfristen: bis 1. September des Vorjahres für Projekte vom 1. Januar bis 30. Juni (auch für Projekte mit langer Vorbereitungszeit oder ganzjähriger Durchführung); bis 1. März desselben Jahres für Projekte vom 1. Juli bis 31. Dezember. Es werden nur noch nicht begonnene Vorhaben gefördert; das Online-Formular steht ca. sechs Wochen vor Fristende bereit. Entscheidung Mitte Dezember (1. Halbjahr) bzw. Mitte Juni (2. Halbjahr). Verwendungsnachweis spätestens drei Monate nach Projektende. Die Antragsfristen wiederholen sich jährlich: bis 1. September des Vorjahres für Projekte vom 1. Januar bis 30. Juni (auch für Projekte mit langer Vorbereitungszeit oder ganzjähriger Durchführung), bis 1. März desselben Jahres für Projekte vom 1. Juli bis 31. Dezember. Das Online-Formular wird ca. sechs Wochen vor Fristende bereitgestellt.

Details

Programme
Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Eligible region
Saxony
Total call budget
€3.6M

Key dates

für Projekte 01.07.–31.12. (jährlich zum 1. März)
1 March 2027
für Projekte 01.01.–30.06. des Folgejahres (jährlich zum 1. September)
1 September 2027

Sectors

Arts & Culture

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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