Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert im Rahmen der Projektförderung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen von herausragender Qualität und mit deutlichem inhaltlichem Profil. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden; unabhängige Fachbeiräte entscheiden. Die Förderung beträgt in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben (bis 80 Prozent für Nachwuchsförderung, Dokumentar-/Kurzfilme und soziokulturelle Modellprojekte; bis 90 Prozent für Kompositionsaufträge und Einzelkünstlerprojekte in Bildender Kunst und Literatur; in der Industriekultur ggf. mehr als 50 Prozent). Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben. Das jährliche Fördervolumen liegt bei rund 3,6 Millionen Euro.
Überregional, landesweit oder international wirksame Kunst- und Kulturprojekte herausragender Qualität mit eigenständigem Profil, einer Sparte zugeordnet. Spartenspezifische Beispiele u. a.: zeitgenössisches Kunstschaffen, Ausstellungen und Wettbewerbe (Bildende Kunst); Festivals, Neuinszenierungen/Choreografien mit mindestens drei Aufführungen in Sachsen (Darstellende Kunst/Musik); Kompositionsaufträge mit Uraufführung in Sachsen; Dokumentar- und Kurzfilme, Drehbuch-/Konzeptentwicklung (Film); Literaturtage, Schreibwerkstätten, Erstveröffentlichungen (Literatur); soziokulturelle Projekte und Kurse; Vorhaben der Industriekultur; spartenübergreifende/intermediale Projekte.
Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen — größter Förderbereich der Stiftung. Förderhöhe in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben; bis 80 Prozent für Projekte, die vorrangig der Förderung des künstlerischen Nachwuchses dienen, sowie für die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen und für soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter; bis 90 Prozent für Kompositionsaufträge und Projekte von Einzelkünstlern in Bildender Kunst und Literatur; in der Sparte Industriekultur ggf. mehr als 50 Prozent. Eigenanteil mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben. Antragsfristen: bis 1. September des Vorjahres für Projekte vom 1. Januar bis 30. Juni (auch für Projekte mit langer Vorbereitungszeit oder ganzjähriger Durchführung); bis 1. März desselben Jahres für Projekte vom 1. Juli bis 31. Dezember. Es werden nur noch nicht begonnene Vorhaben gefördert; das Online-Formular steht ca. sechs Wochen vor Fristende bereit. Entscheidung Mitte Dezember (1. Halbjahr) bzw. Mitte Juni (2. Halbjahr). Verwendungsnachweis spätestens drei Monate nach Projektende. Die Antragsfristen wiederholen sich jährlich: bis 1. September des Vorjahres für Projekte vom 1. Januar bis 30. Juni (auch für Projekte mit langer Vorbereitungszeit oder ganzjähriger Durchführung), bis 1. März desselben Jahres für Projekte vom 1. Juli bis 31. Dezember. Das Online-Formular wird ca. sechs Wochen vor Fristende bereitgestellt.
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