Zuschuss der SAB (RL Heilberufe, Teile A und B) für fachärztliche Weiterbildungen sowie für eine landesweite Koordinierungsstelle bzw. regionale Organisationen im Verbund zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung in Sachsen. Zuschüsse zwischen 50 % und 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Teil A (Weiterbildung): Festbetragsfinanzierung auf Grundlage einer Personalausgabenpauschale des Weiterzubildenden von bis zu 4.000 EUR bzw. bis zu 2.700 EUR pro Monat (Vollzeit, 40 Wochenstunden; anteilig bei Teilzeit oder Teilmonaten); Eigenmittelanteil mindestens 30 % bzw. 50 % je nach Fördergegenstand. Teil B (Koordinierung): Personal- und Sachausgabenpauschale einer Fachkraft von 3.900 EUR bzw. 1.500 EUR pro Monat (Vollzeit), Sachausgaben 15 % der Personalpauschale, Eigenmittel mindestens 10 %; zusätzlich Öffentlichkeitsarbeit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60.000 EUR je Zuwendungsempfänger innerhalb von 36 Monaten.
Personalausgaben der Weiterzubildenden (Monatspauschale bis 4.000 EUR bzw. 2.700 EUR, Vollzeit) — Zuwendung und Eigenanteil sind in voller Höhe für die Entgeltzahlung der Weiterzubildenden zu verwenden. Teil B: Personal- und Sachausgabenpauschale einer Koordinierungs-Fachkraft (3.900 EUR bzw. 1.500 EUR pro Monat Vollzeit; Sachausgaben 15 % der Personalpauschale) sowie Öffentlichkeitsarbeit (bis 90 %, max. 60.000 EUR je Zuwendungsempfänger in 36 Monaten).
Richtlinie Heilberufe, Teile A und B. Voraussetzungen u. a.: alle planmäßigen fachärztlichen Weiterbildungsstellen des Zuwendungsempfängers sind zum Zeitpunkt der Antragstellung besetzt; Verpflichtung des Zuwendungsempfängers oder einer anderen Behörde des öffentlichen Gesundheitswesens in Sachsen, die Fachärztin/den Facharzt mindestens 60 Monate nach Erlangung der Befugnis zur Führung der Facharztbezeichnung (öffentliches Gesundheitswesen bzw. Hygiene und Umweltmedizin) weiter zu beschäftigen. Teil A: Festbetragsfinanzierung, Personalausgabenpauschale bis 4.000 EUR bzw. 2.700 EUR pro Monat (Vollzeit), Eigenmittel 30 % bzw. 50 %. Teil B: a) Personal- und Sachausgabenpauschale einer Fachkraft (3.900 EUR bzw. 1.500 EUR pro Monat Vollzeit; Sachausgaben 15 %), Eigenmittel mindestens 10 %; b) Öffentlichkeitsarbeit bis 90 %, max. 60.000 EUR je Zuwendungsempfänger in 36 Monaten. Anträge für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen bis 30.09. (Vorhabensbeginn erste Jahreshälfte des Folgejahres) bzw. bis 30.03. (Vorhabensbeginn zweite Jahreshälfte des laufenden Jahres) bei der SAB eingereicht werden. Die Antragsfristen für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wiederholen sich jährlich: bis 30.09. für Vorhaben mit Beginn in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres, bis 30.03. für Vorhaben mit Beginn in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres.
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