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Grants›RL Heilberufe (Teile A und B) — Fachärztliche Weiterbildung und Koordinierungsverbünde
Grant8 days until deadline

RL Heilberufe (Teile A und B) — Fachärztliche Weiterbildung und Koordinierungsverbünde

by Freistaat Sachsen (Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)
administered by SAB — Sächsische Aufbaubank
Also known as RL Heilberufe

Summary

Zuschuss der SAB (RL Heilberufe, Teile A und B) für fachärztliche Weiterbildungen sowie für eine landesweite Koordinierungsstelle bzw. regionale Organisationen im Verbund zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung in Sachsen. Zuschüsse zwischen 50 % und 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Teil A (Weiterbildung): Festbetragsfinanzierung auf Grundlage einer Personalausgabenpauschale des Weiterzubildenden von bis zu 4.000 EUR bzw. bis zu 2.700 EUR pro Monat (Vollzeit, 40 Wochenstunden; anteilig bei Teilzeit oder Teilmonaten); Eigenmittelanteil mindestens 30 % bzw. 50 % je nach Fördergegenstand. Teil B (Koordinierung): Personal- und Sachausgabenpauschale einer Fachkraft von 3.900 EUR bzw. 1.500 EUR pro Monat (Vollzeit), Sachausgaben 15 % der Personalpauschale, Eigenmittel mindestens 10 %; zusätzlich Öffentlichkeitsarbeit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60.000 EUR je Zuwendungsempfänger innerhalb von 36 Monaten.

Can you apply?

Who
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens in Sachsen, die Fachärztinnen und Fachärzte weiterbilden, sowie die landesweite Koordinierungsstelle bzw. regionale Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung.
Money
Up to €60k
covers 50–90% of eligible costs — you fund 10–50%
When
30 Sept 2026
8 days remaining
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Fachärztliche Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitswesen bzw. Koordinierungsverbund in Sachsen
  • •Alle planmäßigen Weiterbildungsstellen des Zuwendungsempfängers zum Antragszeitpunkt besetzt
  • •Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung der Fachärztin/des Facharztes für mindestens 60 Monate im öffentlichen Gesundheitswesen
  • •Teil A: Monatspauschale bis 4.000 EUR bzw. 2.700 EUR (Vollzeit); Eigenmittel 30 % bzw. 50 %
  • •Teil B: Fachkraft-Pauschale 3.900 EUR bzw. 1.500 EUR/Monat, Eigenmittel 10 %; Öffentlichkeitsarbeit bis 90 %, max. 60.000 EUR/36 Monate (Fristen 30.09./30.03.)
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Public Body, Other
Co-funding rate
10%

What the money covers

Personalausgaben der Weiterzubildenden (Monatspauschale bis 4.000 EUR bzw. 2.700 EUR, Vollzeit) — Zuwendung und Eigenanteil sind in voller Höhe für die Entgeltzahlung der Weiterzubildenden zu verwenden. Teil B: Personal- und Sachausgabenpauschale einer Koordinierungs-Fachkraft (3.900 EUR bzw. 1.500 EUR pro Monat Vollzeit; Sachausgaben 15 % der Personalpauschale) sowie Öffentlichkeitsarbeit (bis 90 %, max. 60.000 EUR je Zuwendungsempfänger in 36 Monaten).

About this grant

Richtlinie Heilberufe, Teile A und B. Voraussetzungen u. a.: alle planmäßigen fachärztlichen Weiterbildungsstellen des Zuwendungsempfängers sind zum Zeitpunkt der Antragstellung besetzt; Verpflichtung des Zuwendungsempfängers oder einer anderen Behörde des öffentlichen Gesundheitswesens in Sachsen, die Fachärztin/den Facharzt mindestens 60 Monate nach Erlangung der Befugnis zur Führung der Facharztbezeichnung (öffentliches Gesundheitswesen bzw. Hygiene und Umweltmedizin) weiter zu beschäftigen. Teil A: Festbetragsfinanzierung, Personalausgabenpauschale bis 4.000 EUR bzw. 2.700 EUR pro Monat (Vollzeit), Eigenmittel 30 % bzw. 50 %. Teil B: a) Personal- und Sachausgabenpauschale einer Fachkraft (3.900 EUR bzw. 1.500 EUR pro Monat Vollzeit; Sachausgaben 15 %), Eigenmittel mindestens 10 %; b) Öffentlichkeitsarbeit bis 90 %, max. 60.000 EUR je Zuwendungsempfänger in 36 Monaten. Anträge für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen bis 30.09. (Vorhabensbeginn erste Jahreshälfte des Folgejahres) bzw. bis 30.03. (Vorhabensbeginn zweite Jahreshälfte des laufenden Jahres) bei der SAB eingereicht werden. Die Antragsfristen für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wiederholen sich jährlich: bis 30.09. für Vorhaben mit Beginn in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres, bis 30.03. für Vorhaben mit Beginn in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres.

Details

Programme
Richtlinie Heilberufe (Teile A und B)
Eligible region
Saxony

Key dates

Öffentlichkeitsarbeit, Vorhabensbeginn erste Jahreshälfte 2027 (jährlich zum 30. September)
30 September 2026
Öffentlichkeitsarbeit, Vorhabensbeginn zweite Jahreshälfte 2027 (jährlich zum 30. März)
30 March 2027

Sectors

EducationEmployment & LabourHealth

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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