Richtlinie befristet bis 30.06.2027; Projektskizzen zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober, jederzeit einreichbar und zum nächsten Stichtag bewertet.
KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU) des BMFTR stärkt das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen in der Materialforschung auf Grundlage des Fachprogramms 'Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft' (Mat2Twin). Gefördert werden risikoreiche, vorwettbewerbliche FuEuI-Vorhaben mit materialwissenschaftlichen Fragestellungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung); die Förderquote richtet sich nach der AGVO und ist auf der Seite nicht beziffert. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, Bewertungsstichtage sind jeweils 15. April und 15. Oktober.
Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten nach den 'Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)' bzw. auf Kostenbasis (AZK) des BMFTR; die zuwendungsfähigen Kosten und die Förderquote richten sich nach der AGVO (siehe Anlage der Bekanntmachung).
Themenfeld der Förderinitiative KMU-innovativ auf Grundlage des Fachprogramms Mat2Twin. Antragsberechtigt: KMU nach EU-Definition mit Sitz/Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland sowie mittelständische Unternehmen (einschließlich verbundener/Partnerunternehmen bis 1.000 Mitarbeiter und 100 Mio. EUR Jahresumsatz). Gefördert werden Einzelvorhaben von KMU und Verbundprojekte eines KMU mit weiteren KMU und/oder mittelständischen Unternehmen; assoziierte Großunternehmen zur späteren Marktumsetzung sind erwünscht (nicht gefördert). Laufzeit in der Regel zwei Jahre, in begründeten Fällen bis zu drei Jahre. Themen (mindestens Digitalisierung von Werkstoffinnovationen plus ein weiteres): digitale Abbildung von Material- und Produkteigenschaften (Simulation, Big Data, KI); neue/verbesserte funktionale Eigenschaften; ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit (Materialkreisläufe); bioinspirierte und smarte Materialien; Materialien für Gesundheit und Lebensqualität. Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss; zuwendungsfähige Kosten nach AZA/AZK, Förderquote nach AGVO (nicht beziffert). Projektskizzen jederzeit, Bewertungsstichtage 15.04. und 15.10. Richtlinie BAnz vom 02.09.2025, Änderung BAnz vom 11.05.2026, Laufzeit bis 30.06.2027.
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