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Grants›Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes
Grant342 days until deadline

Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Gesundheitsamt

Summary

Das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig fördert Projekte und Maßnahmen der Beratung, Prävention und niedrigschwelligen Hilfe für chronisch und psychisch Kranke, Suchtkranke, Familien sowie zur Gesundheitsförderung. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenanteil mindestens 10 Prozent.

Can you apply?

Who
Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen, juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Leipzig Gesundheits- und Präventionsprojekte durchführen.
Money
Not stated — see the funder's page
When
31 Aug 2027
342 days remaining
Effort
Medium
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Maßnahme dient der Beratung, Prävention oder Gesundheitsförderung im Sinne des Zuwendungszwecks
  • •Vorhaben ohne Förderung nicht realisierbar
  • •Angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent; Vollfinanzierung nur im Ausnahmefall
  • •Ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO, Individual

What the money covers

Projektbezogene Personal- und Sachausgaben; Geschäftsstellenumlagen in der Regel höchstens 15 Prozent. Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.

About this grant

Zweck: Beratung, Prävention und niedrigschwellige Hilfsangebote für chronisch Kranke, sucht- und psychisch kranke Menschen und deren Angehörige; Familien-, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung; Hilfe zur Selbsthilfe; strukturelle Prävention und Gesundheitsförderung. Finanzierungsart: Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); Eigenanteil mindestens 10 Prozent, Vollfinanzierung nur im Ausnahmefall. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragsfrist: bis 31.08. des laufenden Jahres für das Folgejahr; die Frist wiederholt sich jährlich. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen der Stadt Leipzig; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

HealthSocial Services

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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