Das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig fördert Projekte und Maßnahmen der Beratung, Prävention und niedrigschwelligen Hilfe für chronisch und psychisch Kranke, Suchtkranke, Familien sowie zur Gesundheitsförderung. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenanteil mindestens 10 Prozent.
Projektbezogene Personal- und Sachausgaben; Geschäftsstellenumlagen in der Regel höchstens 15 Prozent. Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.
Zweck: Beratung, Prävention und niedrigschwellige Hilfsangebote für chronisch Kranke, sucht- und psychisch kranke Menschen und deren Angehörige; Familien-, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung; Hilfe zur Selbsthilfe; strukturelle Prävention und Gesundheitsförderung. Finanzierungsart: Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); Eigenanteil mindestens 10 Prozent, Vollfinanzierung nur im Ausnahmefall. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragsfrist: bis 31.08. des laufenden Jahres für das Folgejahr; die Frist wiederholt sich jährlich. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen der Stadt Leipzig; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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