GO-Bio next ist eine zweiphasige Förderung des BMFTR zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften. In Phase 1 werden gründungswillige Forschungsteams deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Erarbeitung des Proof-of-Concept gefördert, in Phase 2 die daraus hervorgegangenen kleinen technologieorientierten Kapitalgesellschaften (mit privatwirtschaftlicher Co-Finanzierung). Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss; die Förderquote für Unternehmen richtet sich nach der AGVO (industrielle Forschung 50 %, experimentelle Entwicklung 25 %, mit KMU-Aufschlägen von 10-20 Prozentpunkten), die Fördersumme pro Projekt ist individuell. Projektskizzen können zum 15. März und 15. September eingereicht werden.
Entwicklung innovativer FuE-Ansätze in den Lebenswissenschaften bis zur Ausgründungsreife (Phase 1) bzw. bis zur Basis einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung (Phase 2); begleitend unternehmerische Qualifizierung ('GründungsGespräche'). Nur Einzelvorhaben. Bemessung der Förderquote nach AGVO (siehe Anlage der Bekanntmachung).
Neuauflage der seit 2005 laufenden 'Gründungsoffensive Biotechnologie'. Zwei aufeinander aufbauende Phasen von jeweils maximal drei Jahren: Phase 1 fördert Forschungsvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zum Proof-of-Concept und zur Ausgründungsreife (Evaluation nach 2/3 der Laufzeit); Phase 2 fördert die überführten Strategien im gegründeten Unternehmen (Fördergeldempfänger ist das Unternehmen, das eine privatwirtschaftliche Co-Finanzierung aufbringen muss; Evaluation nach 1/2 der Laufzeit). Ein Quereinstieg in Phase 2 ist möglich (Anträge dafür bis 01.08.2026). Nur Einzelvorhaben; die Fördersumme pro Projekt ist individuell von den Projektinhalten abhängig. Beihilferechtlicher Rahmen (AGVO Art. 25): Förderquote 50 % für industrielle Forschung, 25 % für experimentelle Entwicklung, Aufschläge von 20 % (kleines Unternehmen) bzw. 10 % (mittleres Unternehmen). Themen: innovative FuE-Ansätze in den Lebenswissenschaften mit hohem Kommerzialisierungspotenzial und langen Entwicklungszeiträumen; ausgenommen sind Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungsforschung. Skizzen zweimal jährlich zum 15. März und 15. September; ausgewählte Projekte reichen Anträge zum 1. Februar und 1. August ein. Bewilligungsstelle Projektträger Jülich (PtJ). Richtlinie vom 22. April 2024, Änderungsbekanntmachung vom 25. März 2025.
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