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Grants›Fachförderrichtlinie Jugendhilfe
Grant312 days until deadline

Fachförderrichtlinie Jugendhilfe

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Jugend und Familie

Summary

Die Stadt Leipzig fördert Angebote und Maßnahmen von Trägern der freien Jugendhilfe für Jugendarbeit und die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbetragsfinanzierung mit vorgegebener Höchstbetragsgrenze; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt.

Can you apply?

Who
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in Leipzig (Vereine, Verbände, andere juristische Personen, Körperschaften des öffentlichen Rechts).
Money
Not stated — see the funder's page
When
1 Aug 2027
312 days remaining
Effort
Medium
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Antragsteller ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII
  • •Maßnahme fällt unter §§ 11–14 oder 16 SGB VIII
  • •Angemessene Eigenleistung von grundsätzlich mindestens 10 Prozent (mindestens 5 Prozent)
  • •Bewilligung durch den Jugendhilfeausschuss (§§ 70, 71 SGB VIII)
  • •Kein Rechtsanspruch, sofern kein gesetzlicher Anspruch besteht
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO, Public Body

What the money covers

Projektbezogene Aufwendungen der Jugendarbeit; für Geschäftsführungsaufgaben höchstens 10 Prozent; teils Festbeträge (z. B. bis zu 15 Euro pro Tag und Teilnehmer/-in). Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.

About this grant

Zweck: Leistungen der Jugendarbeit und allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11–14 und 16 SGB VIII durch Träger der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung; eine Höchstbetragsgrenze ist vorgegeben. Für bestimmte Maßnahmen erfolgt die Zuwendung als Festbetrag (z. B. bis zu 15 Euro pro Tag und Teilnehmer/-in); Geschäftsführungsaufgaben werden mit höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen anerkannt. Eine angemessene Eigenleistung von grundsätzlich mindestens 10 Prozent (mindestens 5 Prozent) ist zu erbringen. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Die Bewilligung erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss (§§ 70, 71 SGB VIII). Antragsfrist: bis 01.08. des laufenden Jahres für das Folgejahr; die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, sofern kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

EducationSocial Services

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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