Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)
Summary
Zuschuss der SAB (FRL AuF/2023, EMFAF 2021–2027) zur Unterstützung der sächsischen Fischwirtschaft bei der Anpassung an den Klimawandel und zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 EUR; Zuwendungshöchstbetrag 500.000 EUR. Die Zuschusshöhe beträgt grundsätzlich 50 %; in Abhängigkeit von der Erfüllung bestimmter Kriterien (insbesondere kollektives Interesse, kollektive Begünstigte, innovative Aspekte) sind höhere Fördersätze von bis zu 100 % möglich. Der aktuelle Aufruf läuft vom 8. Januar 2026 bis voraussichtlich 20. Dezember 2026; zur Verfügung stehen 940.000 EUR für Maßnahmen der Aquakultur (Ziff. II.1) und 500.000 EUR für Verarbeitung und Vermarktung (Ziff. II.2).
Can you apply?
- Who
- Betriebe der sächsischen Fischwirtschaft (Aquakultur) sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen, die investieren oder sich an den Klimawandel anpassen wollen.
- Money
- Up to €500k
- When
- 20 Dec 2026
- Effort
- Sign up to see more
Eligibility
- Betrieb der sächsischen Fischwirtschaft bzw. Unternehmen der Verarbeitung/Vermarktung
What the money covers
Investitionen und Maßnahmen der Aquakultur (Ziff. II.1) sowie der Verarbeitung und Vermarktung (Ziff. II.2), u. a. zur Anpassung an den Klimawandel und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 EUR. Bei Ausgaben ab 200.000 EUR zusätzliche Anforderungen (Finanzierungsnachweise, Geschäftsplan für Neueinsteiger, Risikobewertung und Umweltauswirkungsanalyse bei intensiver Fischzucht).
About this grant
Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei/2023 (EMFAF). Zuschuss grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; nach Anlage 1 der Richtlinie sind höhere Fördersätze bis zu 100 % möglich, wenn Kriterien wie kollektives Interesse, kollektive Begünstigte oder innovative Aspekte erfüllt sind. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 EUR, Zuwendungshöchstbetrag 500.000 EUR. Aktueller Aufruf: 8. Januar 2026 bis voraussichtlich 20. Dezember 2026; Budget 940.000 EUR (Aquakultur) bzw. 500.000 EUR (Verarbeitung und Vermarktung). Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten: Investitionsdarlehen für Landwirtschaft und Umwelt sowie Vorfinanzierungsdarlehen bis zur Auszahlung des Zuschusses. Auswahl im EMFAF-Auswahlverfahren nach festgelegten Kriterien. Der Aufruf begann am 8. Januar 2026 und endet voraussichtlich am 20. Dezember 2026; die Einreichung erfolgt laufend im EMFAF-Auswahlverfahren.
Details
Sectors
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