Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben (Projektförderung) im Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (WOS). Der Eigenanteil beträgt mindestens 5,00 %; eine Verwaltungs- und Sachausgabenpauschale von 5,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist möglich; Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen nach Anlage B zum TV-L zuwendungsfähig. Maximale Zuwendung je Fördersäule: A) Landesweite Fachnetzwerke max. 150.000,00 EUR pro Jahr und Projekt; B) Regionale Netzwerke max. 120.000,00 EUR pro Jahr und Landkreis/Kreisfreier Stadt; C) Projekte zur Demokratieförderung max. 140.000,00 EUR pro Jahr (bei nachweislich flächendeckenden Projekten mehr möglich); D) Kleinprojekte max. 10.000,00 EUR; E) Bildungsfahrten pauschal je Teilnehmer und Tag (25/20/30 EUR, 10 EUR für Vor-/Nachbereitung); F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse bis zu 90,00 % (in begründeten Ausnahmefällen bis 100,00 % bei ausschließlich staatlichem Interesse).
Personal- und Sachausgaben von Vorhaben der Demokratieförderung in fünf/sechs Fördersäulen: A) landesweite Fachnetzwerke, B) regionale Netzwerke, C) Projekte zur Demokratieförderung (nicht über Teil A oder B förderbar), D) Kleinprojekte, E) Bildungsfahrten (Pauschalen je Teilnehmer und Tag), F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse. Verwaltungs- und Sachausgabenpauschale 5,00 %; Personalausgaben bis zur Höhe der TV-L-Entgeltgruppen (Anlage B).
Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (WOS). Zuschuss als Projektförderung; Eigenanteil mindestens 5,00 %; Verwaltungs-/Sachausgabenpauschale 5,00 % möglich. Fördersäulen und Höchstbeträge: A) Landesweite Fachnetzwerke — max. 150.000,00 EUR pro Jahr und Projekt; B) Regionale Netzwerke — max. 120.000,00 EUR pro Jahr und Landkreis/Kreisfreier Stadt; C) Projekte zur Demokratieförderung — max. 140.000,00 EUR pro Jahr (mehr bei flächendeckenden Projekten); D) Kleinprojekte — max. 10.000,00 EUR; E) Bildungsfahrten — 25,00 EUR (Ein-Tagesfahrten Inland), 20,00 EUR (Mehr-Tagesfahrten Inland), 30,00 EUR (Mehr-Tagesfahrten Ausland) je Teilnehmer und Tag sowie 10,00 EUR für Vor-/Nachbereitungstreffen je Teilnehmer (außerhalb des schulischen Kontexts); F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse — bis zu 90,00 %, in begründeten Ausnahmefällen bis 100,00 % bei ausschließlich staatlichem Interesse. Bestehen EU-Fördermöglichkeiten, erfolgt die Förderung nach dieser Richtlinie vorrangig. Für den Stichtag 30.09.2026 der Fördersäule C wurden keine Schwerpunkte festgelegt (Bewertung anhand der festgelegten Kriterien). Für Kleinprojekte und Bildungsfahrten (Säulen D und E) für 2025 sind aufgrund von Rücklaufmitteln ab sofort wieder Anträge über das Förderportal Sachsen möglich; die Vorlauffrist von mindestens vier Wochen zwischen Antragstellung und Vorhabensbeginn ist zwingend zu beachten. Antragsfristen (jährlich, für das Folgejahr): Fördersäulen A und B bis 30. Juni des laufenden Jahres, Fördersäule C bis 30. September des laufenden Jahres (Stichtag zum 30.09.2026 ohne festgelegte Schwerpunkte). Fördersäule D (Kleinprojekte) und E (Bildungsfahrten): fortlaufende Antragstellung, frühestens ab Beginn des Projektjahres und mindestens vier Wochen vor Projektbeginn; für 2025 sind aufgrund von Rücklaufmitteln wieder Anträge möglich. Fördersäule F: Fristen richten sich nach der jeweiligen Förderbekanntmachung.
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