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Grants›Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)
Grant8 days until deadline

Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)

by Freistaat Sachsen (Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)
administered by SAB — Sächsische Aufbaubank
Also known as WOS

Summary

Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben (Projektförderung) im Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (WOS). Der Eigenanteil beträgt mindestens 5,00 %; eine Verwaltungs- und Sachausgabenpauschale von 5,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist möglich; Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen nach Anlage B zum TV-L zuwendungsfähig. Maximale Zuwendung je Fördersäule: A) Landesweite Fachnetzwerke max. 150.000,00 EUR pro Jahr und Projekt; B) Regionale Netzwerke max. 120.000,00 EUR pro Jahr und Landkreis/Kreisfreier Stadt; C) Projekte zur Demokratieförderung max. 140.000,00 EUR pro Jahr (bei nachweislich flächendeckenden Projekten mehr möglich); D) Kleinprojekte max. 10.000,00 EUR; E) Bildungsfahrten pauschal je Teilnehmer und Tag (25/20/30 EUR, 10 EUR für Vor-/Nachbereitung); F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse bis zu 90,00 % (in begründeten Ausnahmefällen bis 100,00 % bei ausschließlich staatlichem Interesse).

Can you apply?

Who
Vereine, Träger und Kommunen in Sachsen, die Netzwerke, Projekte, Kleinprojekte oder Bildungsfahrten für Demokratie, Toleranz und gesellschaftlichen Zusammenhalt umsetzen.
Money
Up to €150k
covers 100% of eligible costs — you fund 0%
When
30 Sept 2026
8 days remaining
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Vorhaben der Demokratieförderung in Sachsen in einer der WOS-Fördersäulen (A–F)
  • •Eigenanteil mindestens 5,00 %; Verwaltungs-/Sachausgabenpauschale 5,00 % möglich
  • •Höchstbeträge: A 150.000, B 120.000, C 140.000 EUR/Jahr; D Kleinprojekte 10.000 EUR; E Bildungsfahrten pauschal je Teilnehmer/Tag; F bis 90 % (Ausnahme 100 %)
  • •Personalausgaben bis zur Höhe der TV-L-Entgeltgruppen (Anlage B)
  • •Vorrang von EU-Fördermöglichkeiten; Vorlauffrist mindestens vier Wochen (Säulen D/E)
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO, Municipality, Other
Co-funding rate
5%

What the money covers

Personal- und Sachausgaben von Vorhaben der Demokratieförderung in fünf/sechs Fördersäulen: A) landesweite Fachnetzwerke, B) regionale Netzwerke, C) Projekte zur Demokratieförderung (nicht über Teil A oder B förderbar), D) Kleinprojekte, E) Bildungsfahrten (Pauschalen je Teilnehmer und Tag), F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse. Verwaltungs- und Sachausgabenpauschale 5,00 %; Personalausgaben bis zur Höhe der TV-L-Entgeltgruppen (Anlage B).

About this grant

Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (WOS). Zuschuss als Projektförderung; Eigenanteil mindestens 5,00 %; Verwaltungs-/Sachausgabenpauschale 5,00 % möglich. Fördersäulen und Höchstbeträge: A) Landesweite Fachnetzwerke — max. 150.000,00 EUR pro Jahr und Projekt; B) Regionale Netzwerke — max. 120.000,00 EUR pro Jahr und Landkreis/Kreisfreier Stadt; C) Projekte zur Demokratieförderung — max. 140.000,00 EUR pro Jahr (mehr bei flächendeckenden Projekten); D) Kleinprojekte — max. 10.000,00 EUR; E) Bildungsfahrten — 25,00 EUR (Ein-Tagesfahrten Inland), 20,00 EUR (Mehr-Tagesfahrten Inland), 30,00 EUR (Mehr-Tagesfahrten Ausland) je Teilnehmer und Tag sowie 10,00 EUR für Vor-/Nachbereitungstreffen je Teilnehmer (außerhalb des schulischen Kontexts); F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse — bis zu 90,00 %, in begründeten Ausnahmefällen bis 100,00 % bei ausschließlich staatlichem Interesse. Bestehen EU-Fördermöglichkeiten, erfolgt die Förderung nach dieser Richtlinie vorrangig. Für den Stichtag 30.09.2026 der Fördersäule C wurden keine Schwerpunkte festgelegt (Bewertung anhand der festgelegten Kriterien). Für Kleinprojekte und Bildungsfahrten (Säulen D und E) für 2025 sind aufgrund von Rücklaufmitteln ab sofort wieder Anträge über das Förderportal Sachsen möglich; die Vorlauffrist von mindestens vier Wochen zwischen Antragstellung und Vorhabensbeginn ist zwingend zu beachten. Antragsfristen (jährlich, für das Folgejahr): Fördersäulen A und B bis 30. Juni des laufenden Jahres, Fördersäule C bis 30. September des laufenden Jahres (Stichtag zum 30.09.2026 ohne festgelegte Schwerpunkte). Fördersäule D (Kleinprojekte) und E (Bildungsfahrten): fortlaufende Antragstellung, frühestens ab Beginn des Projektjahres und mindestens vier Wochen vor Projektbeginn; für 2025 sind aufgrund von Rücklaufmitteln wieder Anträge möglich. Fördersäule F: Fristen richten sich nach der jeweiligen Förderbekanntmachung.

Details

Programme
Förderprogramm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz
Eligible region
Saxony

Key dates

Fördersäule C (Projekte zur Demokratieförderung), zum 30. September für das Folgejahr 2027
30 September 2026
Fördersäulen A und B (landesweite und regionale Netzwerke), zum 30. Juni für das Folgejahr 2028
30 June 2027

Sectors

Community DevelopmentEducation

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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