Die Stadt Leipzig fördert bei Trägern der freien Jugendhilfe, die mindestens eine Kindertagesstätte betreiben, Personalstellen für die berufsbegleitende Erzieherausbildung mit hohem Praxisanteil. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung der Personalkosten für Auszubildende/Studierende und Praxisanleitung, mit 95 Prozent der tariflichen Bruttoentgelte als Höchstgrenze.
Personalkosten der Auszubildenden bzw. Studierenden und der Praxisanleitung.
Zweck: Schaffung von Personalstellen für Erzieherinnen und Erzieher in berufsbegleitender Ausbildung mit einem Praxisanteil von mehr als 50 Prozent. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Personalkosten; die Förderung bemisst sich auf 95 Prozent der tariflichen Bruttoentgelte als Höchstgrenze. Antragsfrist: bis 30.04. des laufenden Jahres für das nächste Ausbildungsjahr; die Frist wiederholt sich jährlich. Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 Euro ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.
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