Richtlinie befristet bis 30.06.2027; Projektskizzen zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober.
Themenfeld 'KMU-innovativ: Bioökonomie' der Förderinitiative KMU-innovativ des BMFTR (früher BMBF): themenoffene Förderung risikoreicher industrieller Forschungs- und vorwettbewerblicher Entwicklungsvorhaben von KMU. Gefördert werden FuE-Vorhaben zur biobasierten Wirtschaft: Bioraffineriekonzepte, biobasierte Umweltschutz- und Recyclingverfahren, nachhaltige Lebensmittelproduktion, biogene Rohstoffe, Pflanzenzüchtung, Bioverfahrenstechnik, Metabolic Engineering, CO2-Konversion, Bioanalytik/Biosynthese; Einzel- oder Verbundvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Hochschulen/Forschungseinrichtungen. Großunternehmen können nur im Rahmen von Verbundprojekten mit einer Förderquote von bis zu 25 % gefördert werden. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt; Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 % zuzüglich 20 % Projektpauschale. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, Bewertungsstichtage sind jeweils 15. April und 15. Oktober.
Personalkosten; Kosten für Instrumente und Ausrüstung (anteilige Abschreibung); Auftragsforschung, Wissen und Patente/Lizenzen sowie Beratung ausschließlich für das Vorhaben; zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Material u. Ä.). Bemessung nach AZA/AZK des BMFTR und AGVO Art. 25. Bei Hochschulen/Universitätskliniken zusätzlich 20 % Projektpauschale.
Gefördert werden FuE-Vorhaben zur biobasierten Wirtschaft: Bioraffineriekonzepte, biobasierte Umweltschutz- und Recyclingverfahren, nachhaltige Lebensmittelproduktion, biogene Rohstoffe, Pflanzenzüchtung, Bioverfahrenstechnik, Metabolic Engineering, CO2-Konversion, Bioanalytik/Biosynthese; Einzel- oder Verbundvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Hochschulen/Forschungseinrichtungen. Großunternehmen können nur im Rahmen von Verbundprojekten mit einer Förderquote von bis zu 25 % gefördert werden. Verfahren: Erstberatung über die Förderberatung 'Forschung und Innovation' des Bundes, Einreichung einer Projektskizze zum Stichtag 15.04. oder 15.10., Begutachtung und ggf. Aufforderung zum Förderantrag. Förderquote: für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten (Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 %); Bemessung nach AGVO (industrielle Forschung bis 50 %, experimentelle Entwicklung bis 25 %, mit KMU-Aufschlägen bis 80 %). Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zuzüglich 20 % Projektpauschale bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben. Förderdauer in der Regel bis zu drei Jahre.
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