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Grants›Förderung Tourismus für Projekte ab 2027 (Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung)
Grant8 days until deadline

Förderung Tourismus für Projekte ab 2027 (Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung)

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Wirtschaftsförderung

Summary

Die Stadt Leipzig fördert ab dem Förderjahr 2027 über die Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung Projekte zum Ausbau des touristischen Angebots — die Maßnahmen 'Veranstaltungen' sowie 'touristische Infrastruktur und touristische Angebote'. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung: maximal 50 Prozent (Veranstaltungen) bzw. 30–80 Prozent (Infrastruktur) der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 300.000 Euro je Kalenderjahr.

Can you apply?

Who
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ab 2027 touristische Veranstaltungen oder touristische Infrastruktur in Leipzig umsetzen.
Money
Up to €300k
covers 30–80% of eligible costs — you fund 20–70%
When
30 Sept 2026
8 days remaining
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Antragsteller ist natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
  • •Vorhaben deckt vordergründig touristische Bedarfe der Stadt Leipzig (Maßnahme Veranstaltungen oder touristische Infrastruktur)
  • •Verpflichtende Vorberatung vor der Antragstellung; Auswahl über Punktesystem (mindestens 50 Prozent der Punkte)
  • •Angemessene Eigenbeteiligung; andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
SME, Corporate, Public Body

What the money covers

Personalkosten (AN-Brutto zzgl. 15 Prozent Gemeinkosten) und projektbezogene Sachausgaben der Maßnahmen 'Veranstaltungen' bzw. 'touristische Infrastruktur und touristische Angebote'; Einzelheiten in den Maßnahme-Steckbriefen.

About this grant

Zweck: Ausbau und Weiterentwicklung des touristischen Angebotsspektrums in Leipzig über die Maßnahmen 'Veranstaltungen' und 'touristische Infrastruktur und touristische Angebote'; Ziele u. a. Steigerung der Übernachtungszahlen und der Sichtbarkeit Leipzigs als Reiseziel. Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss), einmalig. Maßnahme Veranstaltungen: maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 300.000 Euro pro Kalenderjahr. Maßnahme touristische Infrastruktur: maximal 30 Prozent (bei über Einnahmen refinanzierbaren Projekten) bzw. maximal 80 Prozent (bei Projekten ohne direkte Einnahmen), höchstens 300.000 Euro. Die Auswahl erfolgt über ein Punktesystem (quantitative Faktoren bis 70 Punkte, qualitative Kriterien bis 30 Punkte; mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erforderlich). Eine verpflichtende Vorberatung geht der Antragstellung voraus; die Antragstellung erfolgt danach über Amt24. Antragsfristen: für Projekte im Förderjahr 2027 bis 30.09.2026, für die Folgejahre bis 15.08. des Vorjahres (z. B. bis 15.08.2027 für 2028); die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; aus mehrjähriger Förderung erwächst kein Anspruch auf Förderung in jedem Jahr.

Details

Programme
Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig
Eligible region
Leipzig

Key dates

Antragsfrist für das Förderjahr 2027
30 September 2026
Antragsfrist für das Förderjahr 2028
15 August 2027

Sectors

Business & CommerceRegional Development

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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