Die Stadt Leipzig fördert freie Schulträger bei investiven Baumaßnahmen zur Schaffung und Sicherung neuer Schulkapazitäten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Förderschulen im Stadtgebiet. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsgrenze; der eigene Finanzierungsanteil beträgt mindestens 40 Prozent.
Ausschließlich investive Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Schulkapazitäten.
Zweck: Schaffung und Sicherung neuer Schulkapazitäten in freier Trägerschaft im Bereich allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie Förderschulen im Stadtgebiet Leipzig. Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung, auf einen Höchstbetrag begrenzt (Höhe der Höchstbetragsgrenze auf der Seite nicht beziffert); ein eigener Finanzierungsanteil von mindestens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu erbringen, sodass die Förderung höchstens rund 60 Prozent beträgt. Nur investive Baumaßnahmen sind förderfähig. Antragsfrist: bis spätestens 31.12. eines Kalenderjahres für eine Bewilligung im Folgejahr; alle vollständigen Antragsunterlagen sind bis 31.03. des Bewilligungsjahres vorzulegen. Eine Förderung nach dieser Richtlinie begründet keinen Rechtsanspruch auf weitere Förderung; ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.
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