FundedBy
Grants
Sign inJoin
FundedBy

The European funding ecosystem, in one place.

GrantsJoin FundedBy
Impressum·Privacy Policy·Terms of Use·Report content
Grants›Fachförderrichtlinie zur Schaffung neuer Schulplätze
Grant99 days until deadline

Fachförderrichtlinie zur Schaffung neuer Schulplätze

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Schule

Summary

Die Stadt Leipzig fördert freie Schulträger bei investiven Baumaßnahmen zur Schaffung und Sicherung neuer Schulkapazitäten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Förderschulen im Stadtgebiet. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsgrenze; der eigene Finanzierungsanteil beträgt mindestens 40 Prozent.

Can you apply?

Who
Freie Träger allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie Förderschulen in Leipzig, die durch Bauinvestitionen neue Schulplätze schaffen.
Money
Covers 60% of eligible costs
you fund 40%
When
31 Dec 2026
99 days remaining
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
Find a grantwriter for this call →

Eligibility

  • •Antragsteller ist freier Schulträger (juristische Person) mit Gewähr für grundgesetz- und verfassungskonforme Arbeit
  • •Ausschließlich investive Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Schulplätze
  • •Eigener Finanzierungsanteil von mindestens 40 Prozent; andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
  • •Antrag bis 31.12., vollständige Unterlagen bis 31.03. des Bewilligungsjahres
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung oder auf Folgeförderung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO
Co-funding rate
40%

What the money covers

Ausschließlich investive Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Schulkapazitäten.

About this grant

Zweck: Schaffung und Sicherung neuer Schulkapazitäten in freier Trägerschaft im Bereich allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie Förderschulen im Stadtgebiet Leipzig. Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung, auf einen Höchstbetrag begrenzt (Höhe der Höchstbetragsgrenze auf der Seite nicht beziffert); ein eigener Finanzierungsanteil von mindestens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu erbringen, sodass die Förderung höchstens rund 60 Prozent beträgt. Nur investive Baumaßnahmen sind förderfähig. Antragsfrist: bis spätestens 31.12. eines Kalenderjahres für eine Bewilligung im Folgejahr; alle vollständigen Antragsunterlagen sind bis 31.03. des Bewilligungsjahres vorzulegen. Eine Förderung nach dieser Richtlinie begründet keinen Rechtsanspruch auf weitere Förderung; ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Education

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

Official funder website☆ Save grantFind a grantwriter for this grant
☆Join FundedBy to save this grant