Mit dem Landesprogramm "Familienwohnen" werden Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren durch zinsgünstige Darlehen bei Vorhaben zur Selbstnutzung von Wohneigentum unterstützt. Das Darlehen ist bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu beantragen und mit weiteren Förderdarlehen der KfW oder einem SAB-Förderergänzungsdarlehen zu einer Gesamtfinanzierung kombinierbar. Die abgerufene Seite der Stadt Leipzig betrifft vor allem die für den Antrag erforderliche Gemeindebestätigung: Dafür erhebt die Stadt Leipzig eine Gebühr von 31 Euro zuzüglich Porto (Verwaltungskostensatzung). Darlehenshöhe, Zinssatz, Tilgung und weitere Konditionen des Programms sind auf dieser Seite nicht dargestellt.
Vorhaben zur Selbstnutzung von Wohneigentum durch Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren (die einzelnen förderfähigen Vorhaben sind im abgerufenen Text nicht vollständig aufgeführt). Für die Gemeindebestätigung fällt eine Gebühr von 31 Euro zuzüglich Porto an.
Die Seite der Stadt Leipzig beschreibt die Wohneigentumsförderung durch Wohnungsbauförderkredite des Landesprogramms "Familienwohnen" (zinsgünstige Darlehen für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, zur Selbstnutzung; Antrag bei der SAB, kombinierbar mit KfW-Förderdarlehen oder SAB-Förderergänzungsdarlehen). Schwerpunkt der Seite ist die für den Antrag erforderliche Gemeindebestätigung durch die Stadt Leipzig; hierfür wird eine Gebühr von 31 Euro zuzüglich Porto erhoben. Die eigentlichen Darlehenskonditionen (Höhe, Zinssatz, Laufzeit, Tilgungszuschüsse, Einkommensgrenzen) sind hier nicht enthalten — siehe das SAB-Programm "Sachsenkredit Familienwohnen".
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