Zuschuss der SAB für die Anpassung von selbstgenutztem Wohnraum an Mobilitätseinschränkungen, damit die Bewohner möglichst lange im eigenen Wohnraum verbleiben können. Die Zuwendung beträgt in der Regel 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 Euro (bis 10.000 Euro für Rollstuhlfahrer mit Kennzeichen 'R') bzw. 100 % bis maximal 5.000 Euro (barrierereduzierter Wohnraum) oder 12.500 Euro (barrierefrei rollstuhlgerecht) bei Bezug bestimmter Sozialleistungen. Mindestförderhöhe 1.500 Euro. Antragsberechtigt sind nur Haushalte mit begrenzter finanzieller Leistungsfähigkeit.
Umbaumaßnahmen innerhalb des Wohnraums und auf dem eigenen Grundstück des selbstgenutzten Eigenheimes zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen und Anpassung an die Mobilitätseinschränkung.
Zuschuss zur Wohnraumanpassung an Mobilitätseinschränkungen. Antragsberechtigt: Eigentümer:in oder Erbbauberechtigte:r eines selbstgenutzten Wohngebäudes mit bis zu zwei Wohnungen (bei Nießbrauch/lebenslangem Wohnrecht auch im Zweifamilienhaus). Einkommensgrenzen (positive Einkünfte des Haushalts): Einpersonenhaushalt maximal 40.000 Euro, Zweipersonenhaushalt (2 Erwachsene) maximal 60.000 Euro, für jede weitere Person zusätzlich 10.000 Euro. Zuwendungshöhe: 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 Euro; 80 % bis maximal 10.000 Euro für Rollstuhlfahrer mit Kennzeichen 'R'; 100 % bis maximal 5.000 Euro (barrierereduzierter Wohnraum) bzw. 12.500 Euro (Herstellung von barrierefreiem, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum), wenn der Zuwendungsempfänger selbst oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Sozialleistungen nach SGB II bzw. nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII bezieht. Mindestförderhöhe 1.500 Euro. Keine erneute Förderung, wenn für den Wohnraum bereits eine Förderung gewährt wurde (Ausnahme: erstmaliger Antrag auf rollstuhlgerechten Wohnraum unter Anrechnung der bisherigen Förderung).
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