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Grants›Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen
Grant

Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen

by Freistaat Sachsen
administered by SAB — Sächsische Aufbaubank

Summary

Zuschuss der SAB für die Anpassung von selbstgenutztem Wohnraum an Mobilitätseinschränkungen, damit die Bewohner möglichst lange im eigenen Wohnraum verbleiben können. Die Zuwendung beträgt in der Regel 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 Euro (bis 10.000 Euro für Rollstuhlfahrer mit Kennzeichen 'R') bzw. 100 % bis maximal 5.000 Euro (barrierereduzierter Wohnraum) oder 12.500 Euro (barrierefrei rollstuhlgerecht) bei Bezug bestimmter Sozialleistungen. Mindestförderhöhe 1.500 Euro. Antragsberechtigt sind nur Haushalte mit begrenzter finanzieller Leistungsfähigkeit.

Can you apply?

Who
Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte eines selbstgenutzten Wohngebäudes mit bis zu zwei Wohnungen in Sachsen, deren Haushalt die Einkommensgrenzen nicht überschreitet und die ihren Wohnraum an eine Mobilitätseinschränkung anpassen wollen.
Money
€1.5k–€12.5k
covers 80–100% of eligible costs — you fund 0–20%
When
Rolling — apply any working day
Effort
Low
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Eigentum oder Erbbaurecht an einem selbstgenutzten Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen in Sachsen
  • •Haushaltseinkommen unter der Grenze (40.000 Euro / 60.000 Euro / +10.000 Euro je weitere Person)
  • •Umbau zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen innerhalb des Wohnraums bzw. auf dem eigenen Grundstück
  • •Mindestförderhöhe 1.500 Euro
  • •Keine erneute Förderung für denselben Wohnraum (Ausnahme: erstmaliger rollstuhlgerechter Umbau)
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Individual

What the money covers

Umbaumaßnahmen innerhalb des Wohnraums und auf dem eigenen Grundstück des selbstgenutzten Eigenheimes zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen und Anpassung an die Mobilitätseinschränkung.

About this grant

Zuschuss zur Wohnraumanpassung an Mobilitätseinschränkungen. Antragsberechtigt: Eigentümer:in oder Erbbauberechtigte:r eines selbstgenutzten Wohngebäudes mit bis zu zwei Wohnungen (bei Nießbrauch/lebenslangem Wohnrecht auch im Zweifamilienhaus). Einkommensgrenzen (positive Einkünfte des Haushalts): Einpersonenhaushalt maximal 40.000 Euro, Zweipersonenhaushalt (2 Erwachsene) maximal 60.000 Euro, für jede weitere Person zusätzlich 10.000 Euro. Zuwendungshöhe: 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 Euro; 80 % bis maximal 10.000 Euro für Rollstuhlfahrer mit Kennzeichen 'R'; 100 % bis maximal 5.000 Euro (barrierereduzierter Wohnraum) bzw. 12.500 Euro (Herstellung von barrierefreiem, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum), wenn der Zuwendungsempfänger selbst oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Sozialleistungen nach SGB II bzw. nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII bezieht. Mindestförderhöhe 1.500 Euro. Keine erneute Förderung, wenn für den Wohnraum bereits eine Förderung gewährt wurde (Ausnahme: erstmaliger Antrag auf rollstuhlgerechten Wohnraum unter Anrechnung der bisherigen Förderung).

Details

Programme
Richtlinie zur Wohnraumanpassung
Eligible region
Saxony

Sectors

HealthHousingSocial Services

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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