Förderkredit der SAB für Personen, die im ländlichen Raum Sachsens selbstgenutztes Wohneigentum errichten, erwerben, umbauen, erweitern oder sanieren. Förderkredit bis zu 80.000 Euro; Sollzins 0,95 % p. a. fest über 25 Jahre bei Kauf und Neubau bzw. über 10 oder 15 Jahre bei Sanierung/Erweiterung. Es handelt sich um einen Kredit, der zurückgezahlt wird — nicht um einen Zuschuss. Antragsberechtigt sind nur Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen; 20 % der Gesamtkosten sind aus Eigenmitteln zu finanzieren.
Errichtung, Erwerb, Umbau, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum; auch der Erwerb eines Grundstücks, auf dem durch Umbau Wohnraum geschaffen werden soll.
Förderkredit für selbstgenutztes Wohneigentum im ländlichen Raum. Förderkredit bis zu 80.000 Euro. Sollzins bei Kauf/Neubau 0,95 % p. a. fest über 25 Jahre Laufzeit; bei Sanierung/Erweiterung 0,95 % p. a. fest über 10 oder 15 Jahre, Tilgung in gleichmäßigen Raten ohne Tilgungsfreijahre mit jährlichem Sondertilgungsrecht. Einkommensgrenzen (Summe der positiven Einkünfte des Haushalts): Alleinstehende 60.000 Euro, Ehegatten und Lebenspartnerschaften 100.000 Euro; je Kind, für das Kindergeld bezogen wird und das im Haushalt wohnt, zusätzlich 10.000 Euro (maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid für das vorletzte Jahr vor der Antragstellung). 20 % der Gesamtkosten sind grundsätzlich aus Eigenmitteln zu finanzieren. Die Zweckbindung (Selbstnutzung) gilt für die Dauer der Darlehenslaufzeit. Für Errichtung, Erwerb von Bestandswohnraum sowie Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum ist zusätzlich die Inanspruchnahme eines KfW-Wohnraumförderdarlehens in Höhe von 50.000 Euro Voraussetzung.
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