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Grants›Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 — Teil A (EFRE-Förderung)
Grant

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 — Teil A (EFRE-Förderung)

by Freistaat Sachsen (EFRE 2021–2027)
administered by SAB — Sächsische Aufbaubank
Also known as Stadtgrün Lärm Radon/2023
Before you plan around this

Die Fördersätze wurden auf bis zu 85 % angehoben; der Kreis der Begünstigten (Stadtgrün, Radon) und die Förderinhalte (Stadtgrün, Lärmminderung) wurden erweitert. Landesmittel können nicht mehr beantragt werden (nur noch EFRE-Förderung nach Teil A).

Summary

Zuschuss der SAB (EFRE 2021–2027, Teil A) für Vorhaben in den Förderbereichen Stadtgrün, Lärmminderung und Radonschutz in Sachsen. Die Fördersätze wurden auf bis zu 85 % angehoben; für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten 65 %. Beim Lärmschutz beträgt der Fördersatz 85 % für aktiven bzw. 75 % für passiven Lärmschutz. Für den Förderbereich mit Festbetrag (Pauschale) gilt: 85 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 EUR für kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Kammern, bzw. 65 % / maximal 125.000 EUR für KMU. Bagatellgrenzen: Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 EUR (Stadtgrün/Radon) bzw. bis einschließlich 10.000 EUR (Lärm) bzw. unter 5.000 EUR oder über 200.000 EUR (Festbetragsbereich) sind ausgeschlossen. Landesmittel können nicht mehr beantragt werden. Nicht gefördert werden Maßnahmen an reinen Wohngebäuden.

Can you apply?

Who
Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern und KMU in Sachsen, die Vorhaben zu Stadtgrün, Lärmminderung oder Radonschutz umsetzen (nicht an reinen Wohngebäuden).
Money
Up to €150k
covers 65–85% of eligible costs — you fund 15–35%
When
Rolling — apply any working day
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Vorhaben in den Förderbereichen Stadtgrün, Lärmminderung oder Radonschutz in Sachsen (nicht an reinen Wohngebäuden)
  • •Anteilsfinanzierung 85 % (KMU 65 %); aktiver Lärmschutz 85 %, passiver Lärmschutz 75 %
  • •Festbetragsbereich: 85 % / max. 150.000 EUR (kommunal/gemeinnützig u. a.) bzw. 65 % / max. 125.000 EUR (KMU)
  • •Bagatellgrenzen: Vorhaben unter ~10.000 EUR bzw. über 200.000 EUR (Festbetragsbereich) ausgeschlossen; Konzepte 10.000–50.000 EUR
  • •Indirekte Ausgaben pauschal 7 % der direkten Ausgaben; Landesmittel nicht mehr beantragbar
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Municipality, Public Body, NGO, SME, Corporate, Other

What the money covers

Vorhaben in den Förderbereichen Stadtgrün, Lärmminderung (aktiver/passiver Lärmschutz) und Radonschutz; für Stadtgrün und Lärmminderung künftig erweiterte Förderinhalte. Indirekte Ausgaben (z. B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftragsvergaben) werden pauschal mit 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben anerkannt. Nicht gefördert werden Maßnahmen an reinen Wohngebäuden. Bagatellgrenzen: Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 EUR (bzw. bis 10.000 EUR beim Lärmschutz) sowie Konzepte unter 10.000 EUR oder über 50.000 EUR sind ausgeschlossen; im Festbetragsbereich sind Vorhaben unter 5.000 EUR oder über 200.000 EUR ausgeschlossen.

About this grant

Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023, Teil A (EFRE). Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben (65 % für KMU); aktiver Lärmschutz 85 %, passiver Lärmschutz 75 %. Festbetrag (Pauschale): 85 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 EUR für kommunale Gebietskörperschaften/Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Kammern; 65 % / maximal 125.000 EUR für KMU. Indirekte Ausgaben pauschal 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben. Für die Förderbereiche Stadtgrün und Radon wurde der Kreis der Begünstigten erweitert, für Stadtgrün und Lärmminderung werden erweiterte Förderinhalte unterstützt. Landesmittel können nicht mehr beantragt werden. Es liegen eine Karte zur Gebietsabgrenzung des grenznahen Raums sowie mehrere Formulare (Radon-Erfassung, Objektdaten, Fachgerechtigkeitserklärung, Qualifikationsnachweis) bei.

Details

Programme
Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 (EFRE 2021–2027, Teil A)
Eligible region
Saxony

Sectors

Climate ActionEnvironmentHealthRegional Development

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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