Die Fördersätze wurden auf bis zu 85 % angehoben; der Kreis der Begünstigten (Stadtgrün, Radon) und die Förderinhalte (Stadtgrün, Lärmminderung) wurden erweitert. Landesmittel können nicht mehr beantragt werden (nur noch EFRE-Förderung nach Teil A).
Zuschuss der SAB (EFRE 2021–2027, Teil A) für Vorhaben in den Förderbereichen Stadtgrün, Lärmminderung und Radonschutz in Sachsen. Die Fördersätze wurden auf bis zu 85 % angehoben; für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten 65 %. Beim Lärmschutz beträgt der Fördersatz 85 % für aktiven bzw. 75 % für passiven Lärmschutz. Für den Förderbereich mit Festbetrag (Pauschale) gilt: 85 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 EUR für kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Kammern, bzw. 65 % / maximal 125.000 EUR für KMU. Bagatellgrenzen: Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 EUR (Stadtgrün/Radon) bzw. bis einschließlich 10.000 EUR (Lärm) bzw. unter 5.000 EUR oder über 200.000 EUR (Festbetragsbereich) sind ausgeschlossen. Landesmittel können nicht mehr beantragt werden. Nicht gefördert werden Maßnahmen an reinen Wohngebäuden.
Vorhaben in den Förderbereichen Stadtgrün, Lärmminderung (aktiver/passiver Lärmschutz) und Radonschutz; für Stadtgrün und Lärmminderung künftig erweiterte Förderinhalte. Indirekte Ausgaben (z. B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftragsvergaben) werden pauschal mit 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben anerkannt. Nicht gefördert werden Maßnahmen an reinen Wohngebäuden. Bagatellgrenzen: Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 EUR (bzw. bis 10.000 EUR beim Lärmschutz) sowie Konzepte unter 10.000 EUR oder über 50.000 EUR sind ausgeschlossen; im Festbetragsbereich sind Vorhaben unter 5.000 EUR oder über 200.000 EUR ausgeschlossen.
Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023, Teil A (EFRE). Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben (65 % für KMU); aktiver Lärmschutz 85 %, passiver Lärmschutz 75 %. Festbetrag (Pauschale): 85 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 EUR für kommunale Gebietskörperschaften/Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Kammern; 65 % / maximal 125.000 EUR für KMU. Indirekte Ausgaben pauschal 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben. Für die Förderbereiche Stadtgrün und Radon wurde der Kreis der Begünstigten erweitert, für Stadtgrün und Lärmminderung werden erweiterte Förderinhalte unterstützt. Landesmittel können nicht mehr beantragt werden. Es liegen eine Karte zur Gebietsabgrenzung des grenznahen Raums sowie mehrere Formulare (Radon-Erfassung, Objektdaten, Fachgerechtigkeitserklärung, Qualifikationsnachweis) bei.
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