Zuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer, die durch Neubau, Umbau oder Sanierung mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen in Leipzig schaffen. Grundlage ist das Förderprogramm des Landes Sachsen (Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung); die Stadt Leipzig reicht die Mittel an Bauherren weiter. Der Zuschuss wird in Raten nach Baufortschritt ausgezahlt. 1. Förderweg (Sozialwohnungen): 45 Prozent der zum Antragszeitpunkt festgelegten durchschnittlichen monatlichen Angebotsmiete, bezogen auf Wohnfläche und Belegungsbindungszeitraum (mindestens 15, höchstens 20 Jahre). 2. Förderweg (preisgedämpfter Wohnraum): 35 Prozent auf gleicher Basis. Der Bewilligungsstand beträgt insgesamt 205,6 Millionen Euro, verteilt auf die Haushaltsjahre 2017 bis 2030.
Neubau, Umbau oder Sanierung von Wohnungen, die als mietpreis- und belegungsgebundener Mietwohnraum geschaffen werden. 1. Förderweg: Wohnungen für Haushalte bis zur Einkommensgrenze nach § 1 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung; 2. Förderweg: bis zur Einkommensgrenze nach § 2. Für den 2. Förderweg soll der überwiegende Anteil der geförderten Wohnungen desselben Bauvorhabens im 1. Förderweg gefördert werden.
Soziale Wohnraumförderung. Der Zuschuss wird in Raten nach Baufortschritt ausgezahlt. Höhe 1. Förderweg: 45 Prozent der zum Antragszeitpunkt festgelegten durchschnittlichen monatlichen Angebotsmiete, zuzüglich einer vom SMR prognostizierten jährlichen Mietkostensteigerung bis zum Jahr der Fertigstellung, berechnet auf den Belegungsbindungszeitraum von mindestens 15 bis maximal 20 Jahren und die Wohnfläche in Quadratmetern. Höhe 2. Förderweg: 35 Prozent auf gleicher Berechnungsbasis. Orientierungswert für die Angebotsmiete 2026: 13,34 Euro/m² (bzw. 12,18 Euro/m² im 2. Förderweg), zuzüglich prognostizierter jährlicher Mietkostensteigerung (2026: 1,5 Prozent p. a.). Einkommensgrenzen (Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung) 1. Förderweg: Ein-Personen-Haushalt 20.520 Euro, Zwei-Personen-Haushalt 30.780 Euro, je weitere Person +7.011 Euro, je Kind +855 Euro; 2. Förderweg: 21.000 / 31.500 Euro, +7.175 Euro je Person, +875 Euro je Kind.
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