Zinsgünstiges Investitions- und Betriebsmitteldarlehen der SAB von 20.000 EUR bis zu 20 Mio. EUR für KMU, große Unternehmen in Privatbesitz, Existenzgründer und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Es handelt sich um einen Kredit, der über die Hausbank beantragt und zurückgezahlt wird — nicht um einen Zuschuss. Ein Tilgungszuschuss von bis zu 6 % auf eine Bemessungsgrundlage von höchstens 2,5 Mio. EUR mindert die Rückzahlung; zum 13. Mai 2026 wurden die Konditionen abgesenkt.
Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens (Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und -gebäuden inkl. Nebenkosten, Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung); immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen); Umlaufvermögen (Material, Rohstoffe, sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs); zusätzlicher Betriebsmittelbedarf; Übernahme von Betriebsstätten und tätige Beteiligungen ab 10 % Gesellschaftskapital; Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen; Energieerzeugungsanlagen; Fahrzeuge für den gewerblichen Straßengütertransport (De-minimis).
Zentrales Kreditinstrument der SAB für die gewerbliche Wirtschaft, das Handwerk und die Freien Berufe; Antragstellung rollierend über die Hausbank vor Vorhabensbeginn, Entscheidung durch die SAB. Investitionsdarlehen: 20.000 EUR bis 20 Mio. EUR, Laufzeit 4–20 Jahre, davon 1–3 Jahre tilgungsfrei. Betriebsmitteldarlehen: 20.000 EUR bis 5 Mio. EUR, Laufzeit 1–3 Jahre. Finanzierung bis 100 % der Gesamtkosten, Auszahlung zu 100 % in maximal drei Abrufen (mind. 100.000 EUR) binnen 12 Monaten. Zinssatz individuell nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS) der KfW. Tilgungszuschuss beim Investitionsdarlehen: Basissatz 4 % plus maximal ein Bonus von 2 % (Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Neuansiedlung, ländlicher Raum, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung bei Darlehen über 250.000 EUR), zusammen höchstens 6 %, berechnet auf eine Bemessungsgrundlage von höchstens 2,5 Mio. EUR; die Differenz bis 20 Mio. EUR ist beihilfefrei. Betriebsmitteldarlehen: 0,5 % je vollem Laufzeitjahr. Alternativ beihilfefreie Variante ohne Tilgungszuschuss. Zum 13. Mai 2026 abgesenkt (vorher max. 10 %, Basissatz 6 %, zwei Boni). Einzelhandelsketten und Verbundsysteme, Franchise-Gastronomie, Arztpraxen und Apotheken im städtischen Raum sowie haftungsfreigestellte Vorhaben erhalten nur den Basissatz von 4 %. Kombination mit dem SAB Sachsenkredit „Gründen und Wachsen“ je Vorhaben auf 20 Mio. EUR begrenzt. Digitalisierungskosten bis 250.000 EUR laufen über das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D). Ausgeschlossen: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Unternehmen in Schwierigkeiten, reine Finanzinvestitionen. Haftungsfreistellung ab 500.000 EUR bis 50 % der Darlehenssumme möglich.
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