Bürgschaftsprogramm der SAB: der Freistaat Sachsen bzw. die SAB verbürgt Kredite von Unternehmen mit Sitz oder zu fördernder Betriebsstätte in Sachsen. Sie erhalten kein Geld, sondern eine Sicherheit gegenüber Ihrer Bank. Laufzeiten bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen (in Ausnahmefällen bis 23 Jahre für bauliche Investitionen) und bis zu 8 Jahre für Betriebsmittelfinanzierungen. Der verbürgte Betrag und die Deckungsquote gehen aus der ausgewerteten Seite nicht hervor.
Verbürgt werden Investitionsdarlehen (Laufzeit bis 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis 23 Jahre für bauliche Investitionen) und Betriebsmittelfinanzierungen (Laufzeit bis 8 Jahre).
Der Freistaat Sachsen / die SAB übernimmt Bürgschaften für Kredite von Unternehmen mit Unternehmenssitz bzw. zu fördernder Betriebsstätte in Sachsen. Entgelte: Bearbeitungsentgelt einmalig 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 Euro, höchstens 15.000 Euro), bei Antragstellung fällig; Bürgschaftsprovision jährlich mindestens 0,5 % des valutierenden Bürgschaftsbetrages. Laufzeiten bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen (in Ausnahmefällen bis 23 Jahre für bauliche Investitionen) bzw. bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen. Der maximale Bürgschaftsbetrag, die Deckungsquote und die Zielgruppendetails sind auf der ausgewerteten Seite nicht angegeben. Rechtsgrundlage: Richtlinie des SMF zur Übernahme von Bürgschaften durch den Freistaat Sachsen für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm). Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen; die Höhe der Bürgschaft wird für den Einzelfall festgesetzt und darf 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme nicht überschreiten (soweit das bundeseinheitliche Prüfraster nichts anderes vorgibt). Bereits ausgereichte Kredite werden nicht nachträglich verbürgt. Für die Übernahme einer Bürgschaft von mehr als 2.500.000 Euro gelten zusätzliche Verfahrensregelungen (u. a. Beteiligung des Staatsministeriums der Finanzen). Kosten: Bearbeitungsentgelt einmalig 0,5 % der beantragten Bürgschaft (mindestens 250 Euro, höchstens 15.000 Euro), Bürgschaftsprovision jährlich 0,5 % des valutierenden Bürgschaftsbetrages. Als Bürgschaft erhält der Antragsteller keine Zuwendung, sondern eine Sicherheit gegenüber der Bank; ein Höchstbetrag oder Fördersatz je Vorhaben ist auf die Zuwendung nicht anwendbar.
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