Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung) für Netzwerktätigkeiten und Innovationscluster zur regionalen und überregionalen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Einrichtungen sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Sachsen. Kooperationsnetzwerke: bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 300.000 Euro pro Netzwerk bzw. Projekt in drei Jahren. Innovationscluster: bis zu 50 % (in C-Fördergebieten bis 55 %), höchstens 5 Mio. Euro in zunächst drei Jahren (ausnahmsweise bis 7,5 Mio. Euro bzw. bis zu zehn Jahre).
Netzwerktätigkeiten und der Betrieb von Innovationsclustern zur Unterstützung der regionalen und überregionalen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Einrichtungen und Forschung.
Zuschuss für Cluster und Netzwerke der Wirtschaft in Sachsen. Kooperationsnetzwerke: bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 300.000 Euro pro Netzwerk (neu initiierte Netzwerke) bzw. pro Projekt (bestehende Netzwerke) in einem Zeitraum von drei Jahren. Innovationscluster: bis zu 50 % (in C-Fördergebieten bis zu 55 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 5 Mio. Euro in einem Zeitraum von zunächst drei Jahren; unter besonderen Voraussetzungen ausnahmsweise bis zu 7,5 Mio. Euro bzw. Verlängerung auf bis zu zehn Jahre.
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