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Grants›Richtlinie über Ermäßigungen bei Erbbaurechtsbestellung an kommunalen Grundstücken der Stadt Leipzig überwiegend zu Zwecken des Geschosswohnungsbaus
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Richtlinie über Ermäßigungen bei Erbbaurechtsbestellung an kommunalen Grundstücken der Stadt Leipzig überwiegend zu Zwecken des Geschosswohnungsbaus

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Liegenschaftsamt

Summary

Die Stadt Leipzig gewährt bei der Bestellung von Erbbaurechten an kommunalen Grundstücken für den überwiegenden Geschosswohnungsbau Ermäßigungen, wenn mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum oder Wohnraum für selbstnutzende Baugemeinschaften entsteht. Die Vergünstigung ist keine Geldzahlung: je gebundener Wohnung ein Verkehrswertabschlag von 35.000 Euro für die Erbbauzinsberechnung sowie eine Reduzierung des Erbbauzinses auf 1,5 Prozent für 45 Jahre.

Can you apply?

Who
Natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Genossenschaften und Baugemeinschaften, die auf kommunalen Grundstücken der Stadt Leipzig gebundenen Geschosswohnungsbau errichten.
Money
Not stated — see the funder's page
When
Rolling — apply any working day
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum nach RL gMW oder von Mietwohnungen durch selbstnutzende Baugemeinschaften auf kommunalem Grundstück
  • •Bei Baugemeinschaften: Einhaltung der Einkommensgrenzen (Ziffer IV Nr. 1 b FRL Familienwohnen) im Durchschnitt aller Haushalte
  • •Errichtung des Bauvorhabens binnen drei Jahren nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrags
  • •Miet- und Belegungsbindung von mindestens 45 Jahren, dinglich im Grundbuch gesichert
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Ermäßigung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Individual, Other

What the money covers

Erbbauzins bzw. Verkehrswert des kommunalen Grundstücks; Ermäßigung je mietpreis- und belegungsgebundener Wohnung.

About this grant

Zweck: Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum nach § 1 Abs. 1 Halbsatz 1 WoFG sowie von Mietwohnungen zur überwiegenden Selbstnutzung durch Baugemeinschaften, jeweils im Wege des Geschosswohnungsbaus auf kommunalen Grundstücken. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Vergünstigung (kein Zuschuss, kein Darlehen). Bemessung: je mietpreis- und belegungsgebundener Wohnung ein Abschlag von 35.000 Euro auf den Verkehrswert des Grundstücks (bis auf einen Mindestwert von 500 Euro) mit Berücksichtigung bei der Erbbauzinsberechnung über 45 Jahre; zusätzlich Reduzierung des Erbbauzinses auf 1,5 Prozent für 45 Jahre — sowohl bei mehrheitlich gebundenem Wohnraum als auch bei Mietwohnraum durch selbstnutzende Baugemeinschaften. Nach Ablauf der 45-jährigen Miet- und Belegungsbindung gilt der anfängliche (ungeminderte) Erbbauzins. Es gibt keinen festen Zuwendungsbetrag je Projekt (Grund für leeres award/rate-Feld). Voraussetzung u. a.: Errichtung des Bauvorhabens binnen drei Jahren nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrags, dingliche Sicherung der Bindung im Grundbuch. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Ermäßigung besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Housing

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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