Zweckgebundener Zuschuss der SAB im Rahmen einer Projektförderung für Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben von Vorhaben im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe in Sachsen. Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei überregionalen Vorhaben bis zu 90 %. Der Eigenmittelanteil beträgt mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (auch Spenden oder zweckgebundene Einnahmen; kann auch durch den Landkreis bzw. die Kreisfreie Stadt zusätzlich zum kommunalen Anteil übernommen werden); bei regionalen Vorhaben kommt eine kommunale Beteiligung von 10 % hinzu. Für Zuverdienstprojekte (Beschäftigung und Teilhabe am Arbeitsleben) setzen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben aus pauschalierten Bestandteilen zusammen (u. a. 60 % der Motivationsaufwendungen an Teilnehmende, pauschalierte Anleiter-Personalausgaben, 30 % Sachausgabenpauschale).
Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben von Vorhaben im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe. Für Zuverdienstprojekte (Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben): 60 % der Motivationsaufwendungen an Teilnehmende; pauschalierte Personalausgaben für Anleiter (70 % der Entgeltgruppe 8 Stufe 3 TV-L × Faktor 12 pro 6.656 Teilnehmerstunden im Jahr); pauschalierte Sachausgaben in Höhe von 30 % aus der Summe der pauschalierten Anleiter-Personalausgaben und der zuwendungsfähigen Motivationsaufwendungen.
Förderung im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe (Teil 2). Zweckgebundener Zuschuss als Projektförderung, bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei überregionalen Vorhaben bis zu 90 %. Eigenmittelanteil mindestens 10 % (auch Spenden/zweckgebundene Einnahmen; ggf. durch Landkreis/Kreisfreie Stadt übernommen); bei regionalen Vorhaben zusätzlich 10 % kommunale Beteiligung. Zuwendungsempfänger müssen im Bereich der Hilfen für psychisch kranke Menschen (§§ 5 ff. SächsPsychKG) fachliche Kompetenz und Erfahrung nachweisen. Für Zuverdienstprojekte gilt eine pauschalierte Zusammensetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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