Zweckgebundener Zuschuss der SAB im Rahmen einer Projektförderung für "Orte der Demokratie als Orte des Gemeinwesens" in Sachsen. In der Regel 90,00 % Zuschuss für Personal- und Sachkosten, maximal 100.000,00 EUR pro Jahr; in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil kann als projektbezogene unbare Leistungen eingebracht werden. Investitionen sind bis zu 100.000,00 EUR je Maßnahme förderbar, jedoch maximal 35,00 % der Gesamtzuwendung. Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen nach Anlage B zum TV-L zuwendungsfähig.
Personal- und Sachkosten für Einrichtung und Betrieb von Orten der Demokratie als Orte des Gemeinwesens; Investitionen bis zu 100.000,00 EUR je Maßnahme, jedoch maximal 35,00 % der Gesamtzuwendung. Personalausgaben bis zur Höhe der Entgeltgruppen nach Anlage B zum TV-L. Eigenanteil auch als projektbezogene unbare Leistungen.
Förderung von Orten der Demokratie als Orte des Gemeinwesens. Zweckgebundener Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung; in der Regel 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal- und Sachkosten, maximal 100.000,00 EUR pro Jahr; in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100,00 %. Investitionen bis zu 100.000,00 EUR je Maßnahme förderbar, jedoch maximal 35,00 % der Gesamtzuwendung. Eigenanteil auch als projektbezogene unbare Leistungen möglich. Personalausgaben bis zur Höhe der TV-L-Entgeltgruppen (Anlage B).
Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.
Last updated · Last verified