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Grants›Orte der Demokratie als Orte des Gemeinwesens (SAB)
Grant

Orte der Demokratie als Orte des Gemeinwesens (SAB)

by Freistaat Sachsen
administered by SAB — Sächsische Aufbaubank

Summary

Zweckgebundener Zuschuss der SAB im Rahmen einer Projektförderung für "Orte der Demokratie als Orte des Gemeinwesens" in Sachsen. In der Regel 90,00 % Zuschuss für Personal- und Sachkosten, maximal 100.000,00 EUR pro Jahr; in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil kann als projektbezogene unbare Leistungen eingebracht werden. Investitionen sind bis zu 100.000,00 EUR je Maßnahme förderbar, jedoch maximal 35,00 % der Gesamtzuwendung. Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen nach Anlage B zum TV-L zuwendungsfähig.

Can you apply?

Who
Träger von Begegnungs- und Gemeinwesenorten in Sachsen, die diese als Orte der Demokratie einrichten und betreiben wollen.
Money
Up to €100k
covers 100% of eligible costs — you fund 0%
When
Rolling — apply any working day
Effort
Medium
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Einrichtung/Betrieb eines Ortes der Demokratie als Ort des Gemeinwesens in Sachsen
  • •In der Regel 90 % Zuschuss für Personal- und Sachkosten, maximal 100.000,00 EUR pro Jahr (im Ausnahmefall bis 100 %)
  • •Investitionen bis 100.000,00 EUR je Maßnahme, höchstens 35 % der Gesamtzuwendung
  • •Eigenanteil auch als projektbezogene unbare Leistungen
  • •Personalausgaben bis zur Höhe der TV-L-Entgeltgruppen (Anlage B)
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO, Municipality, Other

What the money covers

Personal- und Sachkosten für Einrichtung und Betrieb von Orten der Demokratie als Orte des Gemeinwesens; Investitionen bis zu 100.000,00 EUR je Maßnahme, jedoch maximal 35,00 % der Gesamtzuwendung. Personalausgaben bis zur Höhe der Entgeltgruppen nach Anlage B zum TV-L. Eigenanteil auch als projektbezogene unbare Leistungen.

About this grant

Förderung von Orten der Demokratie als Orte des Gemeinwesens. Zweckgebundener Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung; in der Regel 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal- und Sachkosten, maximal 100.000,00 EUR pro Jahr; in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100,00 %. Investitionen bis zu 100.000,00 EUR je Maßnahme förderbar, jedoch maximal 35,00 % der Gesamtzuwendung. Eigenanteil auch als projektbezogene unbare Leistungen möglich. Personalausgaben bis zur Höhe der TV-L-Entgeltgruppen (Anlage B).

Details

Programme
Förderung von Orten der Demokratie als Orte des Gemeinwesens
Eligible region
Saxony

Sectors

Community Development

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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