Über die Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung bündelt die Stadt Leipzig Zuwendungen für kleine und mittlere Unternehmen — Mittelstandsförderprogramm, Clusterförderung, Standort- und Strukturförderung, Gründungsprämien. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteils-, Festbetrags-, Fehlbedarfs- oder (im Einzelfall) Vollfinanzierung mit vorgegebener Höchstbetragsgrenze; die konkreten Fördersätze und Höchstbeträge je Maßnahme stehen in der nicht mitgeladenen Richtlinie und den Maßnahmesteckbriefen.
Je Maßnahme unterschiedlich geregelt (Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung und Maßnahmesteckbriefe).
Zweck: Zuwendungen im Bereich der Wirtschaftsförderung für die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), das Mittelstandsförderprogramm, die Clusterförderung, die Standort- und Strukturförderung sowie Wirtschaft, Standort und Tourismus. Finanzierungsart: Anteils-, Festbetrags-, Fehlbedarfs- oder — im begründeten Einzelfall — Vollfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); eine Höchstbetragsgrenze ist vorgegeben. Die konkreten Fördersätze und Höchstbeträge unterscheiden sich je Maßnahme und stehen in der Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung (Satzung 7-14) sowie den einzelnen Maßnahmesteckbriefen (z. B. Gründungsförderung, Prämie für innovative Gründer, Meistergründungsprämie, Clusterförderung); diese wurden nicht mitgeladen. Antragstellung: spätestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens (bei Doppelhaushalt für beide Haushaltsjahre zugleich möglich) — eine anwendungsbezogene Frist, kein festes Datum. Zuwendungsempfänger müssen über eine besondere fachliche Qualifikation verfügen (Diplom, Meisterbrief o. ä.); eine Ausschlussliste ist zu beachten. Die generierten Felder bleiben leer, weil weder ein Betrag noch ein Fördersatz je Vorhaben belegt ist (Gate nicht erfüllt).
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