Zuschuss der SAB für betriebliche Umweltmanagement-Maßnahmen sächsischer KMU, die zu einem schonenderen und effektiveren Umgang mit Ressourcen führen (einschließlich Erstvalidierung/Erstzertifizierung). Im Direktverfahren beträgt der Zuschuss bis zu 40 %, bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 350 Euro pro Tag. Der Höchstbetrag liegt bei 8.000 Euro pro Kalenderjahr (für Erstvalidierung/-zertifizierung bis 30.000 Euro).
Nettohonorar des Beraters; bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer zusätzlich die Kosten der Qualitätssicherung pro Tag sowie die Ausgaben für Erstvalidierung/Erstzertifizierung. Umsatzsteuer, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen des Beraters trägt der Antragsteller.
Fördergegenstand B.I.4 (Umweltmanagement) der Mittelstandsförderung des SMWA. Zuschuss bis zu 40 % (Direktverfahren) bzw. bis zu 50 % (Antragstellung über einen Qualitätssicherer) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 350 Euro pro Tag. Höchstbeträge: für Beratungsleistungen 8.000 Euro pro Kalenderjahr, für Maßnahmen der Erstvalidierung/Erstzertifizierung (Nummer 4.2.5) bis 30.000 Euro, für Beratungsleistungen insgesamt bis 12.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Ohne Qualitätssicherer prüft die SAB die Eignung des gewählten Beraters (Fort-/Weiterbildung von mindestens zwei Tagen pro Jahr in den letzten drei Jahren). Antragsberechtigt: gewerblich tätige KMU nach EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
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