Die Mittel des Mittelstandsförderprogramms sind für 2026 für mehrere Maßnahmen ausgeschöpft; für die „Prämie für innovative Gründer“ können jedoch auch 2026 weiterhin Anträge gestellt werden. Anträge für 2027 sind für alle Maßnahmen möglich. Die Mittel stehen unter Haushaltsvorbehalt.
Maßnahme des Mittelstandsförderprogramms der Stadt Leipzig für Gründungen mit einer eigenen, innovativen Geschäftsidee — technologieorientiert, ausgefallen oder als besonderer Zusammenschluss kleiner Unternehmen. Die Förderung wird als „Prämie“ mit eigenem Antragsformular gewährt; die konkrete Prämienhöhe ist im vorliegenden Material (Programmseite und Fachförderrichtlinie) nicht angegeben, da der maßnahmenspezifische Steckbrief nicht mitgeliefert wurde. Anträge sind — anders als bei mehreren anderen Maßnahmen des Programms, deren Mittel für 2026 ausgeschöpft sind — auch für 2026 weiterhin möglich.
Eine von mehreren Maßnahmen des „Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand“ (Mittelstandsförderprogramm; Stadtratsbeschluss vom 28.10.2015, Fachförderrichtlinie Wirtschaft vom 17.05.2017, in der Regel De-minimis-Beihilfe nach VO (EU) 2023/2831). Zielgruppe der Maßnahme sind Gründungen mit einer eigenen, innovativen Geschäftsidee — technologieorientiert, ausgefallen oder als besonderer Zusammenschluss kleiner Unternehmen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die wirtschaftlich selbstständig sind und ihre Betriebsstätte in der Stadt Leipzig haben oder zu errichten beabsichtigen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch und stehen unter Haushaltsvorbehalt (Mittelfreigabe durch die Landesdirektion Sachsen Mitte des Jahres). Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Projektbeginn über das Onlineportal Amt24 (https://amt24.leipzig.de/Mittelstandsfoerderung) oder analog beim Amt für Wirtschaftsförderung zu stellen; für die Prämie gibt es ein eigenes „Antragsformular für eine Prämie“. Bearbeitungszeit etwa vier Wochen. Keine städtische Förderung, wenn für denselben Zweck bereits EU-, Bundes- oder Landesmittel gewährt wurden. Für das Gesamtprogramm (alle Maßnahmen zusammen) stehen pro Jahr 880.000 Euro zur Verfügung. WICHTIG: Der maßnahmenspezifische Steckbrief bzw. Flyer zur „Prämie für innovative Gründer“ liegt in den heruntergeladenen Dateien nicht vor (der Ordner enthält stattdessen die Steckbriefe/Flyer der Maßnahmen Gründungsförderung, Nachhaltiges Wachstum und Krisenhilfe). Prämienhöhe, förderfähige Kosten, Projektdauer und maßnahmenspezifische Voraussetzungen sind daher nicht erfasst; der Workbook nennt eine einmalige Prämie von 4.000 Euro. Art und Höhe der Förderung (Steckbrief): Die Förderung erfolgt als Prämie; die Höhe der Prämie beträgt 4.000 Euro. Eine Prämierung als „innovativer Gründer“ kann nur einmalig erfolgen; insgesamt kann ein Unternehmen bis zu dreimal je Kalenderjahr im Rahmen des Mittelstandsförderprogramms gefördert werden. Die bis zum vorhergehenden Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) vollständig vorliegenden Anträge werden im Folgequartal beschieden. Es gilt die De-minimis-Verordnung.
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