Für das Jahr 2026 sind die Mittel des Mittelstandsförderprogramms vollständig ausgeschöpft; Anträge für Projekte der Maßnahmen "Nachhaltiges Wachstum", "Unternehmen sichern in Krisensituationen und bei der Nachfolge", "Meistergründungsprämie" und "Gründungsförderung" mit Durchführung in 2026 können derzeit nicht bewilligt werden. Anträge für 2027 können weiterhin gestellt werden. Anträge in den Maßnahmen "Prämie für innovative Gründer" und "Nutzung von E-Taxis" können auch für 2026 weiterhin gestellt werden.
Maßnahme des Leipziger Mittelstandsförderprogramms zur Förderung von Projekten, die einen echten Schub für mindestens eines der Leipziger Wirtschaftscluster bringen (GreenTech, Digitalwirtschaft, Life Sciences, Automotive, Logistik, Medien- und Kreativwirtschaft, Tourismus, Industrie). Gefördert wird die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und die Vernetzung mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche über Leipzig hinaus zu stärken. Die abgerufene Programmseite nennt für diese Maßnahme keinen Fördersatz und keinen Höchstbetrag; der maßnahmenspezifische Steckbrief war nicht unter den heruntergeladenen Dateien.
Projekte, die einen Schub für mindestens eines der Leipziger Wirtschaftscluster (GreenTech, Digitalwirtschaft, Life Sciences, Automotive, Logistik, Medien-/Kreativwirtschaft, Tourismus, Industrie) bringen; Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der Vernetzung mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft.
Fördermaßnahme "Clusterförderung". Gefördert werden Projekte mit deutlichem Nutzen für mindestens eines der Leipziger Wirtschaftscluster, insbesondere durch Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Vernetzung mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. Konkrete Angaben zu Fördersatz, Mindest-/Höchstbetrag und Voraussetzungen enthält die abgerufene Seite nicht; der Steckbrief zur Clusterförderung (433 KB) wurde nicht mitgeladen. Für die allgemeinen Programmbedingungen (Antragsberechtigung KMU mit Betriebsstätte in Leipzig, De-minimis, Antrag vier Wochen vor Vorhabenbeginn über Amt24) siehe die Umbrella-Richtlinie. Anträge auf Projektförderung sind spätestens vier Wochen vor dem geplanten Projektstart einzureichen (laufende Antragstellung, kein Stichtag). Art und Höhe der Förderung (Steckbrief): Kostenanteilsfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss; in der Regel Anteilsfinanzierung mit einem Regelfördersatz von 50 %. Über einen Standortbonus – u. a. bis zu 30 Prozentpunkte für Akteure aus den Innovationsclustern und Fokusbranchen, bis zu 20 Prozentpunkte für die Erreichung spezifischer Clusterziele – kann der maximale Fördersatz bis zu 90 % betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sollten 2.500 Euro (netto) übersteigen; Personalkosten werden mit Arbeitnehmerbrutto zzgl. 15 % Gemeinkosten angesetzt, Catering/Bewirtung maximal 30 % der Gesamtausgaben. Ein ziel- und inhaltsgleiches Vorhaben darf maximal dreimal gefördert werden.
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