Für das Jahr 2026 sind die Mittel des Mittelstandsförderprogramms vollständig ausgeschöpft; Anträge für Projekte der Maßnahmen "Nachhaltiges Wachstum", "Unternehmen sichern in Krisensituationen und bei der Nachfolge", "Meistergründungsprämie" und "Gründungsförderung" mit Durchführung in 2026 können derzeit nicht bewilligt werden. Anträge für 2027 können weiterhin gestellt werden. Anträge in den Maßnahmen "Prämie für innovative Gründer" und "Nutzung von E-Taxis" können auch für 2026 weiterhin gestellt werden.
Zuschussprogramm der Stadt Leipzig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer mit Betriebsstätte in der Stadt Leipzig. Zuwendungen werden in der Regel als einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den förderfähigen Ausgaben gewährt und betragen in der Regel maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten (je nach Maßnahme höher); die Mittel stammen zu 100 Prozent von der Stadt Leipzig. Das Programm bündelt mehrere Maßnahmen: Gründungsförderung, Nachhaltiges Wachstum, Unternehmen sichern in Krisensituationen und bei der Nachfolge, Prämie für innovative Gründer, Meistergründungsprämie, Clusterförderung und Nutzung von E-Taxis.
Vorhabenbedingter Mehraufwand gemäß der jeweiligen Maßnahmenbeschreibung sowie vom Zuwendungsempfänger getragene und nachgewiesene, für das Projekt notwendige und angemessene Kosten. Details in der Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung.
Zuwendungszweck: Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (Mittelstandsförderprogramm), Clusterförderung, Standort- und Strukturförderung, Wirtschaft/Standort/Tourismus. Antragsberechtigt sind nur KMU sowie Einzelunternehmerinnen/-unternehmer, wirtschaftlich selbständig, mit Betriebsstätte in der Stadt Leipzig bzw. der Absicht, diese zu errichten; eine Ausschlussliste liegt vor. Voraussetzungen u. a.: nachhaltige Wirkung, ohne Förderung nicht realisierbar, angemessene Eigenbeteiligung, andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft, besondere fachliche Qualifikation (Diplom, Meisterbrief o. ä.), keine Begünstigung von Ehegatten/Verwandten 1. Grades. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für denselben Zweck bereits andere öffentliche Mittel der EU, des Bundes oder des Freistaates Sachsen gewährt wurden; es gilt die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831. Finanzierungsarten: Anteils-, Festbetrags-, Fehlbedarfsfinanzierung, im begründeten Einzelfall Vollfinanzierung; Höchstbetragsgrenze vorgegeben. Zuwendungen in der Regel als einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maßnahmenabhängig höher). Antrag digital über Amt24 oder analog beim Amt für Wirtschaftsförderung, spätestens vier Wochen vor Vorhabenbeginn. Anträge auf Projektförderung sind spätestens vier Wochen vor dem geplanten Projektstart einzureichen (laufende Antragstellung, kein Stichtag).
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