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Grants›Mittelstandsförderprogramm der Stadt Leipzig (Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung)
Grant

Mittelstandsförderprogramm der Stadt Leipzig (Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung)

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Wirtschaftsförderung
Also known as Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung
Before you plan around this

Für das Jahr 2026 sind die Mittel des Mittelstandsförderprogramms vollständig ausgeschöpft; Anträge für Projekte der Maßnahmen "Nachhaltiges Wachstum", "Unternehmen sichern in Krisensituationen und bei der Nachfolge", "Meistergründungsprämie" und "Gründungsförderung" mit Durchführung in 2026 können derzeit nicht bewilligt werden. Anträge für 2027 können weiterhin gestellt werden. Anträge in den Maßnahmen "Prämie für innovative Gründer" und "Nutzung von E-Taxis" können auch für 2026 weiterhin gestellt werden.

Summary

Zuschussprogramm der Stadt Leipzig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer mit Betriebsstätte in der Stadt Leipzig. Zuwendungen werden in der Regel als einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den förderfähigen Ausgaben gewährt und betragen in der Regel maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten (je nach Maßnahme höher); die Mittel stammen zu 100 Prozent von der Stadt Leipzig. Das Programm bündelt mehrere Maßnahmen: Gründungsförderung, Nachhaltiges Wachstum, Unternehmen sichern in Krisensituationen und bei der Nachfolge, Prämie für innovative Gründer, Meistergründungsprämie, Clusterförderung und Nutzung von E-Taxis.

Can you apply?

Who
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer mit derzeitigem oder künftigem Hauptsitz oder selbständiger Zweigniederlassung in der Stadt Leipzig, die ein konkretes Vorhaben zu Markterschließung, Innovation, Übernahme oder Bestandssicherung planen.
Money
Up to €100k
covers 30–80% of eligible costs — you fund 20–70%
When
Rolling — apply any working day
Effort
Medium
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •KMU oder Einzelunternehmer/in, wirtschaftlich selbständig, Betriebsstätte in der Stadt Leipzig (oder Absicht zur Errichtung)
  • •Vorhaben ohne Förderung nicht realisierbar; angemessene Eigenbeteiligung; andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
  • •Besondere fachliche Qualifikation (Diplom, Meisterbrief o. ä.)
  • •Keine Doppelförderung für denselben Zweck; De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831
  • •Antrag spätestens vier Wochen vor Vorhabenbeginn über Amt24 oder analog
  • •Antrag spätestens vier Wochen vor dem geplanten Projektstart einzureichen (laufende Antragstellung, kein Stichtag)
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
SME, Individual, Corporate

What the money covers

Vorhabenbedingter Mehraufwand gemäß der jeweiligen Maßnahmenbeschreibung sowie vom Zuwendungsempfänger getragene und nachgewiesene, für das Projekt notwendige und angemessene Kosten. Details in der Fachförderrichtlinie Wirtschaftsförderung.

About this grant

Zuwendungszweck: Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (Mittelstandsförderprogramm), Clusterförderung, Standort- und Strukturförderung, Wirtschaft/Standort/Tourismus. Antragsberechtigt sind nur KMU sowie Einzelunternehmerinnen/-unternehmer, wirtschaftlich selbständig, mit Betriebsstätte in der Stadt Leipzig bzw. der Absicht, diese zu errichten; eine Ausschlussliste liegt vor. Voraussetzungen u. a.: nachhaltige Wirkung, ohne Förderung nicht realisierbar, angemessene Eigenbeteiligung, andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft, besondere fachliche Qualifikation (Diplom, Meisterbrief o. ä.), keine Begünstigung von Ehegatten/Verwandten 1. Grades. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für denselben Zweck bereits andere öffentliche Mittel der EU, des Bundes oder des Freistaates Sachsen gewährt wurden; es gilt die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831. Finanzierungsarten: Anteils-, Festbetrags-, Fehlbedarfsfinanzierung, im begründeten Einzelfall Vollfinanzierung; Höchstbetragsgrenze vorgegeben. Zuwendungen in der Regel als einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maßnahmenabhängig höher). Antrag digital über Amt24 oder analog beim Amt für Wirtschaftsförderung, spätestens vier Wochen vor Vorhabenbeginn. Anträge auf Projektförderung sind spätestens vier Wochen vor dem geplanten Projektstart einzureichen (laufende Antragstellung, kein Stichtag).

Details

Programme
Mittelstandsförderprogramm der Stadt Leipzig
Eligible region
Leipzig

Sectors

Business & Commerce

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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