Fristoffen innerhalb der jährlichen Antragsrunde. Die Antragsfrist der Runde 2026 endete am 15. Juli 2026; das Online-Antragsformular wird nur während des Antragszeitraums veröffentlicht. Die Runde 2026 war ab dem 15. Januar 2026 geöffnet (Pressemitteilung 11/2025); ein Termin für die nächste Runde ist in den Quellen nicht genannt.
Der Kleinprojektefonds der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert kleinere Kunst- und Kulturprojekte lokaler Akteure in den ländlichen Regionen Sachsens — Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Workshops und kleine Festivals. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Festbetragsfinanzierung von 500 bis 5.000 Euro und deckt bis zu 100 % der Gesamtausgaben; ein Eigenanteil ist erwünscht, aber nicht erforderlich. Antragstellende mit Sitz in Dresden, Leipzig oder Chemnitz haben in der Regel keine Aussicht auf Förderung, und die Antragsfrist der Runde 2026 endete am 15. Juli 2026.
Alle Sach- und Honorarausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben, insbesondere Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Künstlerhonorare, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Ausgaben für Versicherungen und Gebühren (GEMA/KSK).
2019 aufgelegtes Programm für unkomplizierte, kurzfristige Förderung kleiner Kunst- und Kulturprojekte in kleinen und mittelgroßen Städten und Gemeinden des ländlichen Sachsens; Ziel ist die Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Vorrang haben Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum mit nachhaltiger Wirkung; Veranstaltungen sollen öffentlich zugänglich sein. Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in Sachsen, maximal ein Kleinprojekt je Antragsteller und Kalenderjahr. Nicht antragsberechtigt: Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates finanzierte Einrichtungen. Träger mit Sitz in Dresden, Leipzig und Chemnitz haben in der Regel keine Aussicht auf Förderung. Ausgeschlossen sind zudem Projekte in den Ballungszentren, überwiegend kommerzielle Vorhaben, Sportveranstaltungen, die Produktion von Kunstwerken, Publikationsvorhaben (auch Tonträger), Investitionen in Privatbesitz, Vorhaben für Einzelinteressen sowie Vorhaben ohne spezifischen Projektcharakter (Jahresprogramme, Tourneen, Weihnachtsmärkte). Projekte mit einem Etat über 25.000 Euro gelten nicht als Kleinprojekte. Antragssumme auf volle 10 Euro runden; Bearbeitungszeit rund sechs Wochen; bewilligte Mittel bis 1. Dezember abrufen. Entscheidung durch ein Fachgremium; nach Projektende einfacher Verwendungsnachweis. Die Zuwendungsbestimmungen von 2019 erlauben in begründeten Ausnahmefällen bis 10.000 Euro; Seite und Pressemitteilung 11/2025 nennen einheitlich maximal 5.000 Euro. Runde 2025: 609 Anträge über mehr als 2 Mio. Euro, 251 Bewilligungen über 572.630 Euro in 161 Gemeinden; von rund 250 Erstantragstellenden waren 73 erfolgreich. 2019–2024 über 1.500 Projekte in 283 Gemeinden mit mehr als 4,6 Mio. Euro.
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