Förderung kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft in Leipzig im Rahmen der Daseinsvorsorge (Fachförderrichtlinie Kultur). Förderarten: institutionelle Förderung und Projektförderung. Projektförderungen erfolgen auf der Grundlage der für die Umsetzung notwendigen Kosten (Kosten- und Finanzierungsplan) als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung. Die abgerufene Fördermittelfinder-Seite nennt keinen Fördersatz und keinen Förderhöchstbetrag.
Öffentlich zugängliche, nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft. Bemessungsgrundlage der Projektförderung: die für die Umsetzung notwendigen Kosten laut Kosten- und Finanzierungsplan; institutionelle Förderung auf Grundlage eines Haushalts-/Wirtschaftsplans.
Fördermittelfinder-Eintrag zur Fachförderrichtlinie Kultur. Zuwendungszweck: Förderung kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft im Rahmen der Daseinsvorsorge. Voraussetzungen u. a.: hohes künstlerisches/kulturelles Potenzial, Bereicherung des Kulturangebots, breiter Zugang zu Kunst und Kultur, Beitrag zu Integration und Chancengleichheit; formal: Sitz/Schaffensmittelpunkt in Leipzig, angemessener Einsatz von Eigenmitteln, gesicherte Gesamtfinanzierung, ordnungsgemäße Geschäftsführung, fachliche Eignung; Übereinstimmung mit der Fachförderrichtlinie Kultur und der Leipzig-Strategie 2035. Finanzierungsarten: Festbetrags-, Anteils-, Fehlbedarfsfinanzierung. Antragsfristen für das Folgejahr: 01.09. (institutionelle Förderung), 30.09. (Projektförderung). Ein Fördersatz oder Höchstbetrag ist auf der Seite nicht angegeben. Die Antragsfristen wiederholen sich jährlich: 1. September für institutionelle Förderungen im Folgejahr, 30. September für Projektförderungen im Folgejahr.
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