Förderung im investiven Bereich nach der Fachförderrichtlinie Kultur der Stadt Leipzig. Zuwendungen im investiven Bereich werden juristischen Personen als Projektförderung gewährt und dienen der Bezuschussung einzelner, abgegrenzter Maßnahmen, die sich auf den Erwerb, die Herstellung oder die Erweiterung eines Vermögensgegenstandes beziehen (auch investive Maßnahmen außerhalb von Baumaßnahmen). Sie erfolgt als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung. Die Richtlinie nennt keine betrags- oder quotenbezogene Förderhöhe je Projekt.
Einzelne, abgegrenzte investive Maßnahmen zum Erwerb, zur Herstellung oder Erweiterung eines Vermögensgegenstandes (einschließlich investiver Maßnahmen außerhalb von Baumaßnahmen).
Förderung im investiven Bereich (Abschnitt 4.1.6 der Fachförderrichtlinie Kultur). Die Zuwendungen werden juristischen Personen als Projektförderung gewährt und beziehen sich auf einzelne, abgegrenzte Maßnahmen zum Erwerb, zur Herstellung oder Erweiterung eines Vermögensgegenstandes. Finanzierungsform: Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung. Antragsfrist: Projekte im investiven Bereich für das folgende Haushaltsjahr müssen bis zum 1. September des vorhergehenden Jahres beim Kulturamt vorliegen (Projektförderung allgemein: Antragsschluss 30. September des Vorjahres). Beide Antragsfristen wiederholen sich jährlich: investive Projektförderung zum 1. September des Vorjahres, nicht-investive Projektförderung allgemein zum 30. September des Vorjahres. Die Zuwendungshöhe wird einzelfallbezogen als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung festgesetzt; ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Projekt besteht nicht.
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