Institutionelle Förderung nach der Fachförderrichtlinie Kultur der Stadt Leipzig für juristische Personen, deren auf Dauer angelegte kulturelle Arbeit für Leipzig bedeutsam ist. Sie erfolgt als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung auf Grundlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplans (Festbetragsfinanzierung hat Vorrang) und schließt grundsätzlich die zusätzliche Gewährung einer Einzelprojektförderung aus. Die abgerufene Seite/Richtlinie nennt keine betrags- oder quotenbezogene Förderhöhe je Empfänger.
Laufender Betrieb dauerhaft angelegter, für Leipzig kulturell bedeutsamer Einrichtungen auf Grundlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplans.
Institutionelle Förderung der Fachförderrichtlinie Kultur. Kann juristischen Personen gewährt werden, deren dauerhaft angelegte kulturelle Tätigkeit für Leipzig bedeutsam ist. Finanzierungsform: Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung auf Grundlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplans, wobei der Festbetragsfinanzierung Vorrang zu gewähren ist. Die institutionelle Förderung schließt grundsätzlich die zusätzliche Einzelprojektförderung aus (vereinzelt Ausnahmen möglich). Bei Neubeantragung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Antragsfrist: Anträge für die institutionelle Förderung müssen bis zum 1. September des vorhergehenden Jahres (Posteingang im Kulturamt) vorliegen. Die Antragsfrist wiederholt sich jährlich (Antragseingang im Kulturamt bis zum 1. September des vorhergehenden Jahres). Die Zuwendungshöhe ergibt sich einzelfallbezogen aus dem geprüften Haushalts- oder Wirtschaftsplan; ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Empfänger besteht nicht.
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