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Grants›Kulturförderung Leipzig — Basisförderung (Fachförderrichtlinie Kultur)
Grant343 days until deadline

Kulturförderung Leipzig — Basisförderung (Fachförderrichtlinie Kultur)

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Kulturamt, Abteilung Kulturförderung

Summary

Die Basisförderung ist ein fachspezifisches Förderinstrument innerhalb der institutionellen Förderung der Fachförderrichtlinie Kultur der Stadt Leipzig. Sie richtet sich an etablierte freie Kulturträger und wird als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung auf Grundlage eines Haushalts-/Wirtschaftsplans mit einer Förderperspektive von bis zu vier Jahren gewährt (jährliche Antragstellung). Durch Stadtratsbeschluss zur Haushaltsplanung 2025/26 stehen ab 2026 zusätzlich mindestens 500.000 Euro für die Basisförderung zur Verfügung. Die abgerufene Seite nennt keine betrags- oder quotenbezogene Förderhöhe je Antrag.

Can you apply?

Who
Etablierte freie Kulturträger in Leipzig — juristische Personen mit Sitz oder Schaffensschwerpunkt in Leipzig, die seit mindestens vier Jahren regelmäßig öffentliche Projektförderungen erhalten haben und professionell arbeiten. Nicht für Berufsverbände, reine Netzwerke oder Träger beruflicher Bildung.
Money
Up to €500k
share of eligible costs not stated
When
1 Sept 2027
343 days remaining
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Juristische Person mit Sitz oder Schaffensschwerpunkt in Leipzig
  • •Seit mindestens vier Jahren regelmäßig öffentliche Projektförderungen erhalten und professionell arbeitend
  • •Nicht antragsberechtigt: Berufsverbände, reine Netzwerke, Träger beruflicher Bildung
  • •Verpflichtendes Beratungsgespräch spätestens eine Woche vor Antragsschluss; jährliche Antragstellung (Frist 1. September des Vorjahres)
  • •Festbetrags-/Fehlbedarfsfinanzierung auf Grundlage eines Haushalts-/Wirtschaftsplans — kein fester Höchstbetrag, kein Fördersatz
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO

What the money covers

Laufender Betrieb etablierter freier Kulturträger auf Grundlage eines Haushalts- bzw. Wirtschaftsplans und eines mittelfristigen Finanzierungskonzepts.

About this grant

Basisförderung als fachspezifisches Instrument der institutionellen Förderung (Fachförderrichtlinie Kultur). Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Schaffensschwerpunkt in Leipzig, die seit mindestens vier Jahren regelmäßig öffentliche Projektförderungen erhalten haben und professionell arbeiten; nicht antragsberechtigt sind Berufsverbände, reine Netzwerke oder Träger beruflicher Bildung. Ein Beratungsgespräch mit der Abteilung Kulturförderung ist Voraussetzung und muss spätestens eine Woche vor Antragsschluss stattgefunden haben (für 2026: bis 21.08.2026). Der Antrag ist jährlich zu stellen, die Förderperspektive umfasst bis zu vier Jahre. Ab 2026 stehen zusätzlich mindestens 500.000 Euro zur Verfügung. Antragsfrist (Basisförderung 2026): Eingang bis 1. September 2025 bei der Stadt Leipzig. Die Antragsfrist wiederholt sich jährlich (Antragseingang bei der Stadt Leipzig bis zum 1. September des Vorjahres); für das Förderjahr 2026 war der Stichtag der 1. September 2025. Die Zuwendungshöhe ergibt sich einzelfallbezogen aus dem geprüften Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan; ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Antrag besteht nicht.

Details

Programme
Fachförderrichtlinie Kultur der Stadt Leipzig
Eligible region
Leipzig
Total call budget
€500k

Sectors

Arts & Culture

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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