Zuschuss der SAB für kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen. Als Zuschuss/Anteilsfinanzierung werden gefördert: Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen mit bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie Anreize für cross-sektorale Zusammenarbeit und Innovationsprozesse in modellhaften Branchenprojekten mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Maßnahmen sind an den Bedarfen der zwölf Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft auszurichten; die Teilnahme soll allen natürlichen Personen, Unternehmen und Institutionen offenstehen und nicht an eine Mitgliedschaft im Landesverband gekoppelt sein.
Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kultur- und Kreativwirtschaft (ausgerichtet an den Bedarfen der zwölf Teilmärkte; offen für alle, ohne Mitgliedschaftsbindung) sowie Anreize für cross-sektorale Zusammenarbeit und Innovationsprozesse in modellhaften Branchenprojekten.
Zuschussprogramm für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Förderquote: bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, bis zu 90 % für Maßnahmen der cross-sektoralen Zusammenarbeit. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sind an den Bedarfen der zwölf Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft auszurichten und müssen allen natürlichen Personen, Unternehmen und Institutionen offenstehen (keine Kopplung an eine Mitgliedschaft im Landesverband). Verwendungsnachweisprüfung über das Förderportal.
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