Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner an Krediten der Hausbanken zur Finanzierung größerer Vorhaben sächsischer Unternehmen (alternativ als haftungsseitige Unterbeteiligung durch Haftungsübernahme). Der SAB-Anteil beträgt maximal 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs und sollte nicht wesentlich kleiner als 5 Mio. Euro sein und nicht größer als der Anteil des größten Konsorten. Die Darlehen werden zu marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt; die Konditionen werden individuell zwischen Darlehensnehmer und Konsortium vereinbart.
Finanzierung größerer Unternehmensvorhaben im Konsortium mit einer oder mehreren Hausbanken.
Die SAB tritt als Konsortialpartner neben einer oder mehreren Hausbanken auf oder übernimmt alternativ eine haftungsseitige Unterbeteiligung (Haftungsübernahme an Krediten der Hausbanken). Der SAB-Anteil beträgt maximal 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens, sollte nicht wesentlich kleiner als 5 Mio. Euro sein (Ausnahmen möglich) und nicht größer als der Kreditanteil des größten Konsorten. Zinssätze marktgerecht und risikoadjustiert; Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision und Besicherung werden individuell zwischen Darlehensnehmer und Konsortium vereinbart.
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