Unkomplizierte Förderung der Stadt Leipzig (Kulturamt) für kleinere Kunst- und Kulturprojekte. Als Kleinprojekt gelten kurzfristige, aus aktuellem Anlass entwickelte Vorhaben mit einem Gesamtkostenrahmen von maximal 2.000,00 Euro; die Mindestantragssumme beträgt 500,00 Euro. Es wird erwartet, dass weitere Eigen- oder Drittmittel einfließen; nur bei Gesamtkosten bis maximal 750,00 Euro können die gesamten Kosten zur Förderung beantragt werden (Eigenanteil ggf. als unbare Eigenleistung). Ausgeschrieben in zwei Modulen — Modul 1: partizipativ angelegte kulturelle Kleinprojekte, Modul 2: künstlerische Kleinprojekte — mit je 25.000 Euro über zwei Antragsphasen. Pro Antragsteller/-in werden je Haushaltsjahr maximal zwei Kleinprojektförderungen bewilligt.
Kurzfristige, aus aktuellem Anlass entwickelte, öffentlich zugängliche Kunst- und Kulturprojekte mit einem Gesamtkostenrahmen von maximal 2.000 Euro. Zwei Module: Modul 1 partizipativ angelegte kulturelle Kleinprojekte, Modul 2 künstlerische Kleinprojekte (u. a. Interdisziplinäres und Literatur).
Kleinprojektförderung nach der Fachförderrichtlinie Kultur. Als Kleinprojekt gelten kurzfristige, aus aktuellem Anlass entwickelte Vorhaben mit Gesamtkosten von maximal 2.000,00 Euro; Mindestantragssumme 500,00 Euro. Eigen- oder Drittmittel werden erwartet; nur bei Gesamtkosten bis maximal 750,00 Euro können die gesamten Kosten beantragt werden, der Eigenanteil kann dann ggf. als unbare Eigenleistung erbracht werden. Ausschreibung in zwei Modulen (Modul 1: partizipativ angelegte kulturelle Kleinprojekte; Modul 2: künstlerische Kleinprojekte) mit je 25.000 Euro über zwei Antragsphasen. Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person mit Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig; pro Antragsteller/-in maximal zwei Bewilligungen je Haushaltsjahr. Träger, die im laufenden Jahr bereits eine Projektförderung nach der Fachförderrichtlinie Kultur erhalten haben, sowie abgelehnte Projektförderungsanträge sind von der Kleinprojektförderung ausgeschlossen. Die Vorhaben müssen bis spätestens 31.12. des aktuellen Haushaltsjahres abgeschlossen sein. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Antragsphasen je Haushaltsjahr; konkrete Stichtage sind im abgerufenen Text nicht enthalten. Geförderte Vorhaben müssen bis spätestens 31.12. des aktuellen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
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