Zuschuss (Anteilsfinanzierung) der SAB für innovationsunterstützende Maßnahmen in Sachsen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % für KMU und bis zu 100 % für die übrigen Antragsteller, soweit beihilferechtlich zulässig. Weitere Details (Fördergegenstand, Zielgruppe, Höchstbeträge) sind auf der ausgewerteten Seite nur knapp dargestellt.
Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung für innovationsunterstützende Maßnahmen. Fördersatz bis zu 50 % für KMU und bis zu 100 % für die übrigen Antragsteller (z. B. Forschungseinrichtungen), jeweils soweit beihilferechtlich zulässig. Der konkrete Fördergegenstand, die Zielgruppe und etwaige Höchstbeträge gehen aus der ausgewerteten (kurzen) Seite nicht hervor.
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