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InnoStartBonus

by Freistaat Sachsen
administered by SAB — Sächsische Aufbaubank

Summary

Zuschuss des Freistaates Sachsen zum Lebensunterhalt von Gründerinnen und Gründern in Höhe von monatlich 1.050 Euro pro Person für maximal zwölf Monate, zuzüglich 150 Euro pro Kind und Monat. Es ist ein personengebundener Zuschuss (Stipendium) zur Absicherung des Lebensunterhalts in der Gründungsphase; die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Lebensunterhalts-Förderungen (Stipendien, SGB II/III mit Gründungszuschuss/Einstiegsgeld) ist ausgeschlossen.

Can you apply?

Who
Gründerinnen und Gründer in Sachsen, die zur Absicherung ihres Lebensunterhalts in der Gründungsphase Unterstützung brauchen und keine andere Lebensunterhaltsförderung (Stipendium, ALG I/II mit Gründungszuschuss/Einstiegsgeld) erhalten.
Money
€12.6k–€12.6k
share of eligible costs not stated
When
Rolling — apply any working day
Effort
Low
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Gründung in Sachsen; keine gleichzeitige andere Lebensunterhaltsförderung
  • •Keine andere entgeltliche Tätigkeit über 20 Stunden pro Woche im Bewilligungszeitraum
  • •Nicht die Rechtsformen Genossenschaft oder Verein
  • •Bei Hochschul-/Wissenschaftsteams mit FuE-Anteil ab 15 %: stattdessen Technologiegründerstipendium
  • •Aufenthalts-/Erwerbserlaubnis bei Nicht-EU-/EWR-/Schweiz-Staatsangehörigkeit
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Individual

What the money covers

Lebensunterhalt der Gründerin/des Gründers während der Gründungsphase (personengebundener Zuschuss); Kinderzuschlag 150 Euro pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat.

About this grant

Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von monatlich 1.050 Euro pro Gründerin/Gründer für maximal zwölf Monate, zuzüglich 150 Euro pro Kind und Monat (Doppelförderung bei Personengleichheit der Kinder im selben Gründungsvorhaben ausgeschlossen). Ausgeschlossen sind u. a.: Gründerinnen und Gründer mit gleichzeitigem anderem Stipendium oder anderer Lebensunterhaltsförderung, mit Leistungen nach SGB III (ALG I mit Gründungszuschuss) oder SGB II (ALG II mit Einstiegsgeld); Gründungsteams, bei denen beide Antragsteller aus dem Hochschul-/Wissenschaftsbereich kommen (Abschluss bzw. letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis weniger als zehn Jahre her) und deren FuE-Aufwendungen laut Businessplan 15 % oder mehr der gesamten FuE-Aufwendungen betragen (diese gehören zum Technologiegründerstipendium); Personen mit einer anderen entgeltlichen Tätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche im Bewilligungszeitraum; die Rechtsformen Genossenschaft und Verein; Personen ohne EU-/EWR-/Schweiz-Staatsangehörigkeit ohne gültige Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis mit Erwerbserlaubnis.

Details

Project duration
Up to 12 months
Eligible region
Saxony

Sectors

Business & Commerce

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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