Anteiliger Zuschuss der SAB (GRW RIGA) auf die förderfähigen Ausgaben gewerblicher Investitionsvorhaben in Sachsen. Fördersätze von bis zu 45 % (für Betriebe mit Tarifbindung in C-Fördergebieten in Grenzregionen zusätzlich 10 %-Punkte-Bonus; für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen bis 50 %). Der individuelle Fördersatz hängt vom Vorhaben, der beihilferechtlichen Grundlage und dem Investitionsort (Fördergebiet) ab. Mindestinvestition 70.000 Euro in Chemnitz, Dresden oder Leipzig, sonst 50.000 Euro; Investitionszeitraum bis zu 36 Monaten.
Investitionen in das Anlagevermögen (Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, grundlegende Änderung des Produktionsprozesses, Erwerb der Vermögenswerte einer geschlossenen bzw. von Schließung bedrohten Betriebsstätte).
Zuschuss der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW RIGA). Fördervoraussetzung: Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 % (Arbeitsplatzkriterium) oder Überschreiten der durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 % (Abschreibungskriterium); für KMU genügen bei Bewilligungen bis 31.12.2028 5 % bzw. 25 %. Mindestinvestitionsbetrag 70.000 Euro in den kreisfreien Städten Chemnitz, Dresden oder Leipzig, sonst 50.000 Euro. Fördersatz bis zu 45 % (abhängig von Vorhaben, beihilferechtlicher Grundlage und Fördergebiet), +10 Prozentpunkte Tarifbonus für Betriebe mit Tarifbindung in C-Fördergebieten in Grenzregionen; für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen Förderhöchstsatz 50 %. Investitionszeitraum bis zu 36 Monaten. Maßgeblich ist die Haushalts-, Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung.
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