Zuschuss (Anteilfinanzierung, Projektförderung) für Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur in Sachsen — z. B. Bau und Ausbau von Gewerbegebieten, Gewerbezentren (Technologie- und Gründerzentren), Tourismuseinrichtungen. Die Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 60 % der förderfähigen Kosten; in Fördergebieten der 1. Priorität bis zu 80 % (in Einzelfällen 85 %) und der 2. Priorität bis zu 70 % (75 %). Der konkrete Fördersatz richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und den regionalen Förderprioritäten.
Errichtung und Ausbau von Gewerbegebieten und Gewerbezentren (Technologie- und Gründerzentren, Maker Spaces), Tourismuseinrichtungen und weiterer wirtschaftsnaher Infrastruktur; Modernisierung nur bis zur Höhe der Neubaukosten; gewidmete Infrastruktur (nur für ein Unternehmen nutzbar) ist ausgeschlossen.
Zuschuss der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) für wirtschaftsnahe Infrastruktur. Anteilfinanzierung: grundsätzlich bis zu 60 %; in Fördergebieten der 1. Priorität bis zu 80 % (Einzelfälle 85 %), der 2. Priorität bis zu 70 % (75 %). Die Infrastruktur muss allen interessierten Nutzern zu gleichen, diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stehen; Gewerbezentren dürfen kleinen innovativen Unternehmen Räume und Gemeinschaftseinrichtungen für bis zu fünf, höchstens acht (bzw. zehn) Jahre bereitstellen. Träger sind an die Voraussetzungen für 15 Jahre (Baumaßnahmen) bzw. fünf Jahre (Ausstattung) gebunden. Förderfähig sind auch nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen und Gesellschaften mit überwiegend öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern (mit Haftung/Bürgschaft/Nachschusspflicht im Gesellschaftsvertrag; ggf. Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde). GRW Infra kennt drei Fördersatzstufen im Leipziger Raum; der Registereintrag sollte ggf. nach Fördergebiet in mehrere Zeilen aufgeteilt werden.
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