Zuschuss des Freistaates Sachsen (FRL SMS — FiAG, EFRE 2021 bis 2027) für Investitionen in die Forschung und Entwicklung innovativer Lösungen für die Gesundheits-, Pflege- und Sozialwirtschaft. Anteilfinanzierung: in der stärker entwickelten Region (u. a. Leipzig) bis zu 60 %, in der Übergangsregion bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei De-minimis-Förderung); nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen bis zu 80 %. Ist der De-minimis-Rahmen ausgeschöpft, erfolgt die Förderung nach AGVO Art. 25. Die Laufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.
Ausgaben für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Fremdleistungen, Reisekosten zu Fachveranstaltungen, Anmeldung und Erwerb von Schutzrechten sowie sonstige dem Vorhaben zuzuordnende Sachausgaben; Personalausgaben für Forscher, Techniker und unterstützende Personen (vorhabenbezogen). Personalausgaben für den laufenden Geschäftsbetrieb (reguläre medizinische Versorgung und Altenpflege) sind ausgeschlossen.
Zuschuss für Investitionen in die FuE innovativer Lösungen für die Gesundheits-, Pflege- und Sozialwirtschaft (EFRE 2021 bis 2027). Anteilfinanzierung: in der stärker entwickelten Region bis zu 60 %, in der Übergangsregion bis zu 70 % (bei De-minimis-Förderung); nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen bis zu 80 %. Ist der De-minimis-Rahmen ausgeschöpft, gilt AGVO Art. 25 (dann für die experimentelle Entwicklung geringere Höchstsätze). Vorhabenslaufzeit möglichst höchstens 36 Monate. Abrechnung u. a. auf Kostenbasis nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten mit 25 %-Gemeinkostenpauschale.
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