Nicht rückzahlbarer Zuschuss der SAB (FRL LIfD) für den Aufbau und Betrieb lokaler Innovationsräume für Digitalisierung in Sachsen. Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von bis zu 80 % für Ausrüstung bzw. bis zu 60 % für Personal- und Sachausgaben, zuzüglich einer Gemeinkostenpauschale von 25 % der direkten Ausgaben. Vorhaben mit einer Zuwendungshöhe von weniger als 10.000 Euro oder mehr als 1.000.000 Euro sind ausgeschlossen (Ausnahme über der Obergrenze nur bei herausragender Bedeutung für den Freistaat).
Ausrüstung (Förderquote bis 80 %); Personal- und Sachausgaben (Förderquote bis 60 %; Personal als Kosten je Einheit, TV-L/TVöD-Monatssatz bzw. individueller Monats-/Stundensatz zzgl. Arbeitgeberpauschale); indirekte Ausgaben über eine Gemeinkostenpauschale von 25 % der direkten Ausgaben (ohne Fremdleistungen).
Zuschuss für lokale Innovationsräume für Digitalisierung. Anteilfinanzierung: bis zu 80 % für Ausrüstung, bis zu 60 % für Personal- und Sachausgaben; Personal wird als Kosten je Einheit ausgereicht (bei TV-L/TVöD-Vergütung Monatssatz nach Entgeltgruppe/-stufe und Stellenanteil, sonst individueller Monats-/Stundensatz zzgl. Arbeitgeberpauschale). Indirekte Ausgaben: 25 % Gemeinkostenpauschale der direkten Ausgaben (ohne Fremdleistungen). Vorhaben mit einer Zuwendungshöhe unter 10.000 Euro oder über 1.000.000 Euro sind ausgeschlossen; eine Überschreitung der Obergrenze ist im Einzelfall für Projekte von herausragender Bedeutung für den Freistaat Sachsen möglich (substantiiert darzulegen). Zur Vorhabenidee ist eine detaillierte Projektplanung (Ziele, Zielgruppen, Arbeitspakete, Zeit-, Kosten- und Personalplanung) vorzulegen.
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