Der seit 1. Mai 2025 geltende teilweise Bearbeitungsstopp für Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten über 200.000 EUR wurde am 26. August 2025 aufgehoben; Anträge werden regulär weiterbearbeitet, das Priorisierungsverfahren ist wieder aufgenommen.
Verlorener Zuschuss der SAB als Projektförderung (Festbetragsfinanzierung) für Baumaßnahmen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Sachsen verbessern. Gefördert werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der örtlich zuständige Landkreis bzw. die Kreisfreie Stadt beteiligt sich mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; der Zuwendungsempfänger bringt mindestens 10 % Eigenanteil ein (auch über Zuwendungen der Aktion Mensch, Spenden oder andere zweckgebundene Einnahmen — außer öffentliche Zuschüsse). Der teilweise Bearbeitungsstopp für Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten über 200.000 EUR wurde am 26. August 2025 aufgehoben; das Priorisierungsverfahren wurde wieder aufgenommen.
Baumaßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Neubau, Umbau, Sanierung, Erweiterung).
FRL Investitionen Teilhabe. Verlorener Zuschuss als Projektförderung (Festbetragsfinanzierung), bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Baumaßnahmen. Finanzierung: 80 % Zuschuss, 10 % Beteiligung des örtlich zuständigen Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, mindestens 10 % Eigenanteil des Zuwendungsempfängers (Zuwendungen der Aktion Mensch, Spenden oder andere zweckgebundene Einnahmen zulässig, keine öffentlichen Zuschüsse). Der am 1. Mai 2025 verhängte teilweise Bearbeitungsstopp für Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten über 200.000 EUR (Teil 2 Ziffer I Nummer 6.2 FRL) wurde am 26. August 2025 aufgehoben; seither eingegangene Anträge werden regulär weiterbearbeitet, das Priorisierungsverfahren ist wieder aufgenommen.
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