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Grants›Forschungszulage (FZulG)
Tax-relief

Forschungszulage (FZulG)

by BMF — Bundesministerium der Finanzen
administered by Bescheinigungsstelle Forschungszulage (§ 6 FZulG) und das zuständige Finanzamt
Before you plan around this

Rechtsanspruch nach dem FZulG: kein Aufruf, keine Jury, keine Budgetobergrenze und kein Antragsstopp. Anträge sind nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim Finanzamt und rückwirkend für zurückliegende Wirtschaftsjahre möglich (laut Seite bis zu vier Jahre).

Summary

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung mit Rechtsanspruch nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG): gefördert werden 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für kleine und mittlere Unternehmen 35 %; bei Auftragsforschung zählen 60 % des gezahlten Entgelts als förderfähig. Laut der ausgewerteten Seite liegt die maximale Zulage seit April 2024 bei 3,5 Mio. Euro pro Jahr (Gesetzesfassung von 2019: 25 % auf eine Bemessungsgrundlage von höchstens 2 Mio. Euro, also 500.000 Euro). Die Zulage wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet und bei zu geringer Steuerschuld ausgezahlt; es gibt keinen Aufruf, keine Jury und keine Budgetobergrenze, und Anträge sind auch rückwirkend möglich.

Can you apply?

Who
Steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland mit eigener Forschung und Entwicklung, Auftragsforschung oder Forschungskooperation — von der Einzelunternehmerin bis zum Großkonzern. Steuerbefreite Einrichtungen sind nicht anspruchsberechtigt.
Money
Up to €3.5M
covers 25–35% of eligible costs — you fund 65–75%
When
Rolling — apply any working day
Effort
Medium
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Steuerpflichtig in Deutschland mit Einkünften aus Land-/Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, nicht steuerbefreit
  • •FuE-Vorhaben der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung (Neuartigkeit, Plan, technologische Ungewissheit)
  • •Bescheinigung nach § 6 FZulG vor der Festsetzung durch das Finanzamt
  • •Kein Anspruch für Unternehmen in Schwierigkeiten; keine Doppelförderung derselben Aufwendungen
  • •Antrag nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, rückwirkend möglich
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Startup, SME, Corporate

What the money covers

Dem Lohnsteuerabzug unterliegende Arbeitslöhne für in begünstigten FuE-Vorhaben tätige Arbeitnehmer einschließlich der Ausgaben für deren Zukunftssicherung (§ 3 Nr. 62 EStG); Eigenleistungen eines Einzelunternehmers mit 40 Euro je nachgewiesener Arbeitsstunde bei höchstens 40 Stunden pro Woche; bei Auftragsforschung 60 % des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts. Laut Seite werden seit April 2024 zusätzlich Abschreibungen auf im FuE-Vorhaben genutzte Sachinvestitionen berücksichtigt; die Seite nennt für Auftragsforschung einen effektiven Fördersatz von 15 % bzw. 24,5 % für KMU.

About this grant

Zweistufiges Verfahren: zuerst eine Bescheinigung der nach § 6 i. V. m. § 14 FZulG durch Rechtsverordnung bestimmten Stelle für jedes FuE-Vorhaben (erste Bescheinigung je Wirtschaftsjahr gebührenfrei, weitere ggf. gebührenpflichtig), dann der Antrag beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres über die amtlich bestimmte Schnittstelle. Die festgesetzte Zulage wird bei der nächsten Veranlagung vollständig auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet und bei zu geringer Steuerschuld ausgezahlt (§ 10); die Seite nennt eine rückwirkende Antragstellung für bis zu vier Jahre. Fördersätze laut Seite: Januar 2020 bis März 2024 Personalkosten 25 %, Auftragsforschung 15 %, Förderung max. 1 Mio. Euro; ab April 2024 Personalkosten 35 % (KMU) bzw. 25 %, Abschreibungen 35 % (KMU) bzw. 25 %, Auftragsforschung 24,5 % (KMU) bzw. 17,5 %, Förderung max. 3,5 Mio. Euro. Die Gesetzesfassung von 2019 (553-19): 25 % auf eine Bemessungsgrundlage von höchstens 2 Mio. Euro (max. 500.000 Euro/Jahr), Auftragsforschung 60 % des Entgelts förderfähig, Gesamtbeihilfe je Unternehmen und Vorhaben höchstens 15 Mio. Euro, De-minimis-Grenze von 200.000 Euro für den auf Eigenleistungen von Einzelunternehmern entfallenden Teil, kein Anspruch für Unternehmen in Schwierigkeiten (AGVO 651/2014). Kumulierung mit anderen Förderungen zulässig, aber keine Doppelförderung derselben Aufwendungen (§ 7), auch nicht mit Unionsmitteln. Themenoffen; Kriterien Neuartigkeit, Plan und technologische Ungewissheit. Nicht gefördert: Vorhaben ohne technologisches Risiko, reine Ingenieurleistungen, Routine-Softwareentwicklung, bloße Marktneuheit. Die Seite ist der Auftritt einer privaten Förderberatung (forschungszulage.de), nicht die amtliche BMF-Seite. Cross-check: der Workbook nennt für 2026 eine auf 12 Mio. Euro angehobene Bemessungsgrundlage mit 20 % Gemeinkostenpauschale und daraus ein Maximum von rund 4,2 Mio. Euro; die Seite verweist zudem auf einen am 26.06.2025 beschlossenen „Investitions-Booster“ ohne Zahlen.

Details

Eligible region
Germany

Sectors

Science & Technology / R&D

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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