Förderrichtlinie gültig für Anträge bis 31.12.2026.
Bundesprogramm des BMWE (kofinanziert aus dem ESF Plus), das kleinen und mittleren Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer qualifizierten Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gewährt. Der Fördersatz beträgt 80 % in den neuen Bundesländern (ohne Berlin, ohne Region Leipzig) und in der Region Lüneburg bzw. 50 % in den alten Bundesländern, in Berlin, in der Region Trier und in der Region Leipzig; förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro (maximaler Zuschuss 2.800 bzw. 1.750 Euro). Je Unternehmen sind bis zu fünf Beratungen in der Geltungsdauer und höchstens zwei pro Jahr möglich.
Honorar des Beratungsunternehmens sowie gegebenenfalls angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens; förderfähig bis 3.500 Euro. Nicht förderfähig: Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigten sowie Zertifizierungskosten.
Ziel: Stärkung der Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU durch bezuschusste Beratung. Antragsberechtigt: rechtlich selbständige KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, < 250 Beschäftigte und <= 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder <= 43 Mio. EUR Bilanzsumme (Schwellen inkl. Partner-/verbundener Unternehmen). Nicht antragsberechtigt: Unternehmens-/Wirtschaftsberater, Wirtschafts-/Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter u. Ä. sowie Unternehmen in Insolvenz. Fördersatz nach Standort der beratenen Betriebsstätte: 80 % (neue Bundesländer ohne Berlin und ohne Region Leipzig; Region Lüneburg) bzw. 50 % (alte Bundesländer ohne Region Lüneburg und Region Trier; Land Berlin; Region Trier; Region Leipzig). Förderfähige Beratungskosten bis 3.500 Euro; maximaler Zuschuss 2.800 Euro (80 %) bzw. 1.750 Euro (50 %). Verfahren: Online-Antrag über die Antragsplattform des BAFA (nur Firmendaten), Prüfung durch eine gewählte Leitstelle (BBG, BDS-DGV, DIHK, Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel, INTERHOGA, ZDH) und das BAFA; Beratungsbeginn (Vertragsabschluss) erst nach Erhalt des Informationsschreibens; Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung müssen ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen; Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben. Je Unternehmen bis zu fünf abgeschlossene Beratungen in der Geltungsdauer und höchstens zwei pro Jahr; De-minimis-Grenzen sind zu beachten. Förderrichtlinie vom 14.12.2022 in der geänderten Fassung vom 12.12.2024, gültig für Anträge vom 01.01.2023 bis 31.12.2026. Die Förderrichtlinie gilt für ab dem 1. Januar 2023 gestellte Zuschussanträge und hat eine Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2026 (kein Einreichungsstichtag); innerhalb dieser Zeit sind je förderberechtigtem Unternehmen bis zu fünf abgeschlossene Beratungen förderfähig.
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