Zuschuss der SAB (RL Inklusion) für inklusive Maßnahmen in Sachsen. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt; in begründeten Einzelfällen kann sie, soweit keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, bis zu 100,00 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben betragen. Mehrjährige Vorhaben können nicht gefördert werden. Für Investitionen ab 5.000,00 EUR gilt eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren.
Einjährige inklusive Maßnahmen; mehrjährige Vorhaben sind nicht förderfähig. Für Investitionen ab 5.000,00 EUR gilt eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren.
Förderung inklusiver Maßnahmen nach der RL Inklusion. Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses; in begründeten Einzelfällen bis zu 100,00 % der förderfähigen Ausgaben, soweit keine Eigenmittel zur Verfügung stehen. Mehrjährige Vorhaben können nicht gefördert werden. Für Investitionen ab 5.000,00 EUR gilt eine dreijährige Zweckbindungsfrist. Die abgerufene Seite nennt keine betragsmäßige Förderobergrenze und keinen Regel-Fördersatz.
Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.
Last updated · Last verified