Zuschuss der SAB (RL MSV/2015) zur Verbesserung der Marktstruktur im Agrarsektor in Sachsen. Gefördert werden Organisationskosten bei der Bildung neuer Erzeugerzusammenschlüsse mit bis zu 75 % sowie Investitionen mit bis zu 40 %. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 EUR für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. 10.000 EUR für Investitionen im Sektor ökologische Produkte. 40 % der geförderten Verarbeitungskapazität sind durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen.
Organisationskosten bei der Bildung neuer Erzeugerzusammenschlüsse (bis zu 75 %) sowie Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (bis zu 40 %). Mindestinvestitionsvolumen 30.000 EUR (allgemein) bzw. 10.000 EUR (Sektor ökologische Produkte). 40 % der geförderten Verarbeitungskapazität sind durch Lieferverträge mit Erzeugern/Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen. Bei Baukosten ab 500.000 EUR ist die ordnungsgemäße Bauausführung durch einen Architekten/Bauvorlageberechtigten zu überwachen und zu bestätigen.
Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung/2015. Zuschuss bis zu 75 % für Organisationskosten bei der Bildung neuer Erzeugerzusammenschlüsse; Zuschuss bis zu 40 % bei Investitionen. Mindestinvestitionsvolumen 30.000 EUR (Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) bzw. 10.000 EUR (Sektor ökologische Produkte). 40 % der geförderten Verarbeitungskapazität sind durch Lieferverträge nachzuweisen. Der Vorhabensstart darf bei Maßnahmen mit Ausgaben von weniger als 100.000 EUR nicht vor Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen; bei Ausgaben ab 100.000 EUR darf erst nach Entscheidung der SAB begonnen werden. Ergänzend: Vorfinanzierungsdarlehen bis zur Auszahlung des Zuschusses.
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