Zuschuss der SAB zu Personal- und Sachausgaben (Projektförderung) für integrative Maßnahmen für Zugewanderte in Sachsen. Die Zuwendung beträgt in der Regel 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (95,00 % für gemeinnützige Zuwendungsempfänger, 70,00 % für Einzelunternehmen und Unternehmergesellschaften). Zusätzlich wird eine Verwaltungsausgabenpauschale von 10,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben anerkannt. Die maximale Zuwendung ist je Fördergegenstand gestaffelt: ganzjährige Sprach-Lern-Räume bis 120.000,00 EUR pro Jahr, unterjährige Sprach-Lern-Räume bis 5.000,00 EUR, weitere Fördergegenstände bis 30.000,00 EUR, 75.000,00 EUR pro Jahr bzw. 120.000,00 EUR pro Jahr.
Personal- und Sachausgaben integrativer Maßnahmen, u. a. ganzjährige und unterjährige Sprach-Lern-Räume (Sprachkurse sind durch den Antragsteller/Zuwendungsempfänger selbst durchzuführen). Verwaltungsausgabenpauschale 10,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderrichtlinie Integration Zugewanderter. Zuwendung in der Regel 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, 95,00 % für gemeinnützige Zuwendungsempfänger, 70,00 % für Einzelunternehmen und Unternehmergesellschaften (KMU im Sinne der EU-KMU-Definition; nur für unterjährige Sprach-Lern-Räume). Verwaltungsausgabenpauschale 10,00 %. Maximale Zuwendung je Fördergegenstand: ganzjährige Sprach-Lern-Räume 120.000,00 EUR pro Jahr (Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip), unterjährige Sprach-Lern-Räume 5.000,00 EUR (Erstattungsprinzip), weitere Fördergegenstände 30.000,00 EUR, 75.000,00 EUR pro Jahr bzw. 120.000,00 EUR pro Jahr. Voraussetzungen u. a.: keine Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes; Verpflichtung zur parteipolitischen Neutralität hinsichtlich der geförderten Maßnahmen.
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