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Grants›Förderrichtlinie Integration Zugewanderter — Integrative Maßnahmen
Grant

Förderrichtlinie Integration Zugewanderter — Integrative Maßnahmen

by Freistaat Sachsen
administered by SAB — Sächsische Aufbaubank

Summary

Zuschuss der SAB zu Personal- und Sachausgaben (Projektförderung) für integrative Maßnahmen für Zugewanderte in Sachsen. Die Zuwendung beträgt in der Regel 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (95,00 % für gemeinnützige Zuwendungsempfänger, 70,00 % für Einzelunternehmen und Unternehmergesellschaften). Zusätzlich wird eine Verwaltungsausgabenpauschale von 10,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben anerkannt. Die maximale Zuwendung ist je Fördergegenstand gestaffelt: ganzjährige Sprach-Lern-Räume bis 120.000,00 EUR pro Jahr, unterjährige Sprach-Lern-Räume bis 5.000,00 EUR, weitere Fördergegenstände bis 30.000,00 EUR, 75.000,00 EUR pro Jahr bzw. 120.000,00 EUR pro Jahr.

Can you apply?

Who
Gemeinnützige Träger und andere Organisationen in Sachsen, die integrative Maßnahmen für Zugewanderte umsetzen — für unterjährige Sprach-Lern-Räume auch kleine Einzelunternehmen und Unternehmergesellschaften.
Money
Up to €120k
covers 70–95% of eligible costs — you fund 5–30%
When
Rolling — apply any working day
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Integrative Maßnahme für Zugewanderte in Sachsen (u. a. Sprach-Lern-Räume, selbst durchzuführen)
  • •Zuwendung in der Regel 90 % (95 % gemeinnützig, 70 % Einzelunternehmen/UG)
  • •Maximale Zuwendung je Fördergegenstand: 5.000 / 30.000 / 75.000 / 120.000 EUR (teils pro Jahr)
  • •Verwaltungsausgabenpauschale 10 %
  • •Keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen; parteipolitische Neutralität der geförderten Maßnahmen
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO, Other, SME

What the money covers

Personal- und Sachausgaben integrativer Maßnahmen, u. a. ganzjährige und unterjährige Sprach-Lern-Räume (Sprachkurse sind durch den Antragsteller/Zuwendungsempfänger selbst durchzuführen). Verwaltungsausgabenpauschale 10,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

About this grant

Förderrichtlinie Integration Zugewanderter. Zuwendung in der Regel 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, 95,00 % für gemeinnützige Zuwendungsempfänger, 70,00 % für Einzelunternehmen und Unternehmergesellschaften (KMU im Sinne der EU-KMU-Definition; nur für unterjährige Sprach-Lern-Räume). Verwaltungsausgabenpauschale 10,00 %. Maximale Zuwendung je Fördergegenstand: ganzjährige Sprach-Lern-Räume 120.000,00 EUR pro Jahr (Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip), unterjährige Sprach-Lern-Räume 5.000,00 EUR (Erstattungsprinzip), weitere Fördergegenstände 30.000,00 EUR, 75.000,00 EUR pro Jahr bzw. 120.000,00 EUR pro Jahr. Voraussetzungen u. a.: keine Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes; Verpflichtung zur parteipolitischen Neutralität hinsichtlich der geförderten Maßnahmen.

Details

Programme
Förderrichtlinie Integration Zugewanderter
Eligible region
Saxony

Sectors

EducationSocial Services

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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