Modul 2 (Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen): vorläufiger Antragsstopp — derzeit keine Neuantragstellung zulässig. In Modul 5 kommt es wegen hohen Antragseingangs zu Verzögerungen bei Bearbeitung und Auszahlung.
Zuschuss der SAB (FRL Energie und Klima/2023) für investive und nicht-investive Vorhaben von Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen. Die Zuschusshöhe hängt von Maßnahmenart/Modul, Rechtsform und Beihilfevorschriften ab und beträgt grundsätzlich zwischen 50 und 80 % der förderfähigen Ausgaben (Modul 1 — Forschung: 100 %). Die Richtlinie umfasst fünf Module; für Modul 2 (Energieeffizienz und THG-Reduzierung) gilt derzeit ein vorläufiger Antragsstopp.
Je nach Modul: anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung; Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen sowie Beratung/Begleitung (u. a. Kommunales Energiemanagement, European Energy Award); intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher, Sektorenkopplung, Wärme-/Kältenetze, Biogas/Wasserstoff; Klimaanpassung (Maßnahmen an Gebäuden, Regenwasserrückhalt, kommunales Klimamanagement, Klimarisikoanalysen); Ausbau erneuerbarer Energien und Energieinfrastruktur (Modul 5).
Zuschussrichtlinie für Energiewende und Klimaschutz in Sachsen. Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung (nur Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie in Sachsen, 100 %); Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen (vorläufiger Antragsstopp); Modul 3: intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher (Antragstellung möglich); Modul 4: Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Antragstellung möglich); Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (Aufrufverfahren, JTF-Gebietskulisse). Zuschusshöhe grundsätzlich 50 bis 80 % (Modul 1: 100 %), abhängig von Maßnahmenart, Rechtsform und Beihilfevorschriften. Detaillierte Fördervoraussetzungen und Höchstbeträge stehen in den Modul-Merkblättern (auf der Seite verlinkt, nicht mitgeliefert). Zu Modul 5 gab es zahlreiche befristete Förderaufrufe (u. a. iHast-Digitalisierungsstufen, Dekarbonisierung der Fernwärme, grüne Gase, gemeinschaftliche PV-Gebäudeversorgung); die meisten sind nicht mehr offen, der 9. Aufruf (7. Mai 2026, Dekarbonisierung der Fernwärme) ist aktuell.
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